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Tiertransport nicht betriebssicher unterwegs

Rothrist/AG. Bei einer nächtlichen Schwerverkehrs- und Geschwindigkeitskontrolle legte die Kantonspolizei unter anderem einen nicht betriebssicheren Tiertransport still.

Auf der Kontrollstelle auf der A1 bei Rothrist legte die Kantonspolizei ihren Fokus auf den nächtlichen Schwerverkehr. So wurden in der Nacht auf Freitag, 4. September 2009, 24 Lastwagen, 16 Lieferwagen und sechs Reisecars samt deren Besatzung eingehend kontrolliert. Ergänzend führte die Kantonspolizei auch eine Geschwindigkeitskontrolle durch.

Bei der Kontrolle eines Schweizer Anhängerzuges, der lebende Tiere beförderte, stellten die Kantonspolizei und ein Fachmann des Strassenverkehrsamtes fest, dass der Anhänger keinerlei Bremswirkung mehr aufwies. Zudem bemängelten die Polizisten auch unerlaubte Änderungen am Zugfahrzeug und mussten den Lenker auch wegen Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) verzeigen. Schliesslich wurde das nicht betriebssichere Fahrzeug stillgelegt.

Ebenfalls stehen bleiben mussten die beiden Chauffeure eines italienischen Lastwagens, waren sie doch fast zwei Tage nonstop ohne Ruhezeit unterwegs gewesen.

Das Radargerät erfasste einen 22-jährigen Automobilisten, der mit 190 km/h unterwegs war – erlaubt sind an dieser Stelle 120 km/h. Die Kantonspolizei stoppte das Auto, verzeigte den Lenker und nahm ihm den Führerausweis auf der Stelle ab. Gleich erging es einem 34-jährigen Automobilisten, der mit 173 km/h gemessen worden war. Ein Atemlufttest ergab bei ihm zudem einen Wert von deutlich über 0.8 Promille. Ebenfalls nicht mehr weiterfahren durfte der Lenker eines leichten Anhängerzuges, der statt der für ihn erlaubten 80 km/h mit über 120 km/h unterwegs war.

Weitere 16 Lenker musste die Kantonspolizei wegen sonstiger Delikte wie zum Beispiel fehlende Ladungssicherung, Übergewicht, Missachten des Nachtfahrverbots oder ARV-Widerhandlungen zur Anzeige bringen. 15 Lenkern von Anhängerzügen musste die Kantonspolizei wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h eine Ordnungsbusse ausstellen.

AargauAargau / 04.09.2009 - 10:32:20