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Thurgauer Regierung fürchtet Mehrkosten für den Kanton

Frauenfeld/TG. Die Thurgauer Regierung will keine kantonale Fachstelle für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Tages- und Pflegeeltern und auch keine, die künftige Adoptiveltern betreut.

Das sei zu teuer. Zudem würde der Bund in die Organisationsfreiheit der Kantone eingreifen.
In ihrer Vernehmlassung zuhanden des Eidg. Justizdepartements lehnt die Kantonsregierung deshalb sowohl die geplante Kinderbetreuungs- als auch die Adoptionsverordnung ab. Eine klare Absage erteilt sie dabei auch dem Ansinnen, auch Verwandte der Bewilligungspflicht zu unterstellen, wenn sie Kinder betreuen.

Zwei neue kantonale Fachstellen
Die geplante Verordnung schreibt die Schaffung einer zentralen kantonalen Fachbehörde vor, die Bewilligungen für Tages- und Pflegeeltern erteilen und diese sowie Einrichtungen und Platzierungsorganisationen kontrollieren soll. Zudem soll eine Fachstelle eingerichtet werden, an die sich Betreuungspersonen bei Fragen und Problemen wenden können. Die Thurgauer Regierung reklamiert nun, dem Kanton entstünde damit ein „völlig unverhältnismässiger Kosten- und sonstiger Aufwand“. Bisher gibt es im Thurgau nämlich weder eine Pflegekinderfachstelle noch eine entsprechende Beratungsstelle. Prinzipiell wäre beides Sache der Gemeinden.

Bisheriges System funktioniert nicht…
Aber auch die Kantonsregierung räumt ein, „dass das bisherige System zu gewissen Schwierigkeiten und in einigen Fällen zu einer ungenügenden Unterstützung sowohl von Pflegekindern wie von Pflegeeltern geführt hat“.  Parlamentarische Vorstösse, daran etwas zu ändern sind bisher regelmässig gescheitert. Die Kantonsregierung diagnostiziert in ihrer Vernehmlassung: Eine Zusammenarbeit der Gemeinden für die Pflegeplatzvermittlung sowie Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern sei zwar initiiert und installiert worden. Sie habe aber nicht funktioniert, weil sie den Gemeinden zu teuer gewesen sei.

…soll aber beibehalten werden
Trotzdem sei die bisherige Lösung deshalb nicht von vornherein unzureichend.  Zudem werde der Aufwand im Pflegekinderwesen ja nicht dadurch geringer, dass man diese Aufgabe dem Kanton zuweise. Zudem würden die in der Verordnung vorgeschriebenen Abklärungen viel Aufwand verursachen. Es sei doch fraglich, ob dieser wirklich dem Wohl des Pflegekindes diene. Auch eine kantonale Stelle für die Betreuung künftiger Adoptiveltern erweitere nicht nur die kantonalen Aufgaben, sondern sei auch unnötig. Die Vormundschaftsbehörde müsse heute dem Kind heute einen Vormund oder Beistand zuordnen. Damit bestehe genügend Gewähr, dass das Pflegeverhältnis überwacht werde.

ThurgauThurgau / 03.09.2009 - 11:10:36