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Thurgauer gilt bald als «verschollen»

Wigoltingen. Noch dieses Jahr dürfte Peter Rieder aus Wigoltingen für verschollen erklärt werden. Er verschwand 1999 bei einem Aufenthalt in Zypern und gilt seither als vermisst.

Bald ist es neun Jahre her, seit der damals 32 Jahre alte Peter Rieder aus Wigoltingen in Zypern spurlos verschwand. Der junge Mann hielt sich im Rahmen eines Studienaufenthaltes im Raum Agros auf, wo er mit Studienkollegen wohnte. Am 28. Juli 1999 verschwand Peter Rieder plötzlich. Seither fehlt von ihm jedes Lebenszeichen.

Gericht eröffnet Verfahren
Im Herbst 2007 eröffnete das Bezirksgerichtspräsidium Weinfelden ein Verfahren betreffend «Verschollenenerklärung». Dieses läuft ein Jahr. Solange bleibt Zeit, sich beim Gericht zu melden, um Auskünfte über den Verbleib von Peter Rieder zu geben. Eine Formalität wohl, denn die Hoffnung, nach so langer Zeit ein Lebenszeichen des Vermissten zu erhalten, ist klein.

Verschollenenerklärung sind in einem kleinen Land wie der Schweiz nicht an der Tagesordnung. Jemanden offiziell für verschollen zu erklären, ist erst möglich, wenn die Person verhältnismässig lange verschwunden bleibt – meist fünf Jahre nach der letzten Nachricht des Vermissten. Nur wenn es ein «legitimes Interesse» rechtfertigt, die Person für verschollen zu erklären, kann das Gericht ein solches Verfahren eröffnen. Diese Gründe können persönlicher oder wirtschaftlicher Natur sein.

Rechtlich gesehen wie Todesfall
Das Verfahren hat Konsequenzen. Wird jemand für verschollen erklärt, so gilt das rein zivilstandsrechtlich wie «das Eintreten des Todes», wie die Informationsplattform ch.ch des Bundes festhält. Taucht die verschollene Person wieder auf, ist es allerdings möglich, die Verschollenheit wieder aus dem Zivilstandsregister zu löschen – der Entscheid ist also nicht endgültig.

Im Fall von Peter Rieder aus Wigoltingen kann die Verschollenenerklärung verhindert werden, wenn bis zum 6. September 2008 Hinweise auf den Verbleib von Peter Rieder beim Bezirksgerichtspräsidium Weinfelden eingehen. Nach wie vor ist aber auch die Kantonspolizei Thurgau an Hinweisen interessiert. Diese können per Telefon an 052 728 22 22 (Ausland +41 52 728 22 22) oder jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

ThurgauThurgau / 15.01.2008 - 06:38:00