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Tempo 30 auf Strassen ohne Trottoir?

Nach einem Bundesgerichtsurteil haben die Fachverbände entschieden: Bei Strassen ohne Trottoir soll Tempo 30 gelten.

An unübersichtlichen Stellen oder auf Strassen ohne Trottoir innerorts darf künftig nur noch 30 km/h gefahren werden. Das schliessen die Fachverbände «Fussverkehr Schweiz» und «Roadcross» aus einem Bundesgerichtsurteil von Dienstag.

Das Bundesgericht entschied, dass ein Autolenker, der 2002 in Urdorf ZH ein Kind erfasst und schwer verletzt hatte, am Unglücksort nicht mit der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hätte fahren dürfen.

Die Lausanner Richter bestätigten deshalb die Verurteilung des Jeep-Cherokee-Fahrers wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und legten zudem fest, dass er für die Unfallfolgen zu 100 Prozent haften muss.

Die Gemeinde Urdorf habe die Geschwindigkeit an jener Stelle auf 30 km/h reduziert, teilten die beiden Fachverbände und die Stiftung für Unfallprävention und -Bewältigung am Mittwoch mit. Die Rechtslage sei nunmehr klar und die Gemeinden müssten ihr Temporegime überprüfen: Überall, wo Kinder wohnen und unmittelbar auf die Strasse treten könnten, gelte faktisch Tempo 30.

Nach Ansicht der Fachverbände muss das neue Urteil auch Konsequenzen im Fahrunterricht haben. Ein Fahrschüler müsse wissen, dass auf einer Strasse ohne Trottoir mit möglichem Austritt auf die Fahrbahn die gerichtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h betrage.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 27.06.2007 - 17:15:00