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SVP nimmt Bundesgerichtsentscheid zur Kenntnis

Reineck/SG. Die SVP nimmt den Bundesgerichtsentscheid zu vier verweigerten Einbürgerungen zur Kenntnis.

Das Departement des Innern dürfe bei seiner Beurteilung der Gesuche formaljuristische Erwägungen
nicht höher gewichten als die Integrationsbereitschaft.

Dies teilte die SVP-Kantonalpartei am Mittwoch mit. Die Bürgerversammlung von Rheineck hatte die vier Einbürgerungsgesuche 2005 und 2007 zwei Mal ohne ausreichende Begründung abgelehnt. Mehrere Betroffene wehrten sich dagegen bis vor Bundesgericht.

Dieses entschied, der Kanton müsse über die Gesuche befinden. Eine dritte Vorlage an die Bürgerversammlung sei für die Gesuchtsteller nicht zumutbar. Sie hätten Anspruch auf ein faires Verfahren innert angemessener Frist.

Die SVP bedauert in ihrem Communiqué, «dass die Gesuchsteller den zweimaligen, gleich lautenden Beschluss der Bürgerversammlung von Rheineck nicht akzeptieren wollten». Diese Haltung werfe Fragen auf in Bezug auf ihre Bereitschaft, das politische System der Schweiz und die direkte Demokratie zu respektieren.

St.GallenSt.Gallen / 12.08.2009 - 14:10:32