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SVP-AR gegen Wiedereinführung der Landsgemeinde

AR. Alle Mitglieder der SVP-AR konnten sich an einer Urabstimmung zur Wiedereinführung der Landsgemeinde beteiligen.

Im Herbst 1997 wurde die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden vom Stimmvolk abgeschafft mit einem Stimmenverhältnis von 54% Nein zu 46% Ja.
Die SVP-AR war sich damals wie auch heute bewusst, dass die Diskussion zur Erhaltung oder Abschaffung der Landsgemeinde sehr persönlich und emotional angesehen wird. Da dieser Tag am letzten Sonntag im April bei jedem Einzelnen Erinnerungen weckt. Deshalb konnten bereits 1997 alle SVP-Mitglieder mittels einer Urabstimmung ihre Meinung äussern. Auch damals schon entschied sich eine klare Mehrheit der Parteibasis für die Abschaffung der Landsgemeinde.

Für viele Ausserhoderinnen und Ausserrhoder hat eine Landsgemeinde heute noch einen hohen Stellenwert. Die Abschaffung dieser Möglichkeit der direkten Mitbestimmung in der Politik wird als grosser Verlust gesehen. Die Initiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde ist zustande gekommen und wird nächsten Monat im Parlament beraten und nächstes Jahr in einer Volksabstimmung abschliessend entschieden.
Die SVP AR hat die Initiative zur Wiedereinführung bereits Anfang Jahr an einer Delegiertenversammlung Kontradidaktorisch behandelt und dabei entschieden die Parole mittels einer Urabstimmung aller Mitgliedern zu fassen. Die Urabstimmung inklusive Pro und Contra Argumenten wurde allen Mitgliedern der SVP über die Sommerzeit schriftlich zugestellt.

Das klare Abstimmungsresultat unter den SVP Mitgliedern mit einem Nein-Anteil von  80%  spricht eine klare Sprache. Die deutliche Ablehnung der Wiedereinführung der Landsgemeinde sind wahrscheinlich auf folgende Hauptgründe zurückzuführen:
Einerseits wäre eine Durchführung mit so vielen organisatorischen Auflagen verbunden (Platzgrösse, Witterungsschutz, Redemöglichkeit, Auszählverfahren usw.) und andererseits die Tatsache, dass viele Stimmbürger künftig von der Wahl- und Abstimmungsmöglichkeit ausgeschlossen wären (Krankheitsbedingt durch Spitalaufenthalt,  Arbeitsbedingt z.B. Polizeiangehörige, Spitalangehörige, Bahn- und Gastroangestelle, usw).

Gegen eine Wiedereinführung sprechen wichtige Gründe, dass die notwendigen Massnahmen kaum erfüllt werden können um eine rechtlich haltbare Landsgemeinde durchführen zu können. Die Landsgemeinde gehörte zu einem wichtigen traditionellen und kulturellen Gut unserer Bevölkerung. In Anerkennung und Respekt
dieses hohen Gutes wird Recht doch höher gewichtet als Tradition.
Die SVP AR hält die Landsgemeinde in bester Erinnerung, behält das Augenmerk aber nach vorne gerichtet um die gegenwärtigen und künftigen Probleme des Kantones zu lösen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 24.08.2009 - 15:32:18