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SVA: Anstellung der Lebenspartnerin wird überprüft

St.Gallen. Die SVA St.Gallen ist in den Schlagzeilen. Im Raum steht der Vorwurf der Vetternwirtschaft durch den Direktor der Anstalt. Gewisse Vorwürfe erhalten nun neue Nahrung.

Die Lebenspartnerin der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St.Gallen wurde vor einiger Zeit in die Geschäftsleitung gewählt, ihr Bruder ist ebenfalls bei der SVA tätig, eine weitere Verwandte absolviert dort ein Praktikum. In verschiedenen Medienberichten und nun auch in einem politischen Vorstoss wurde der Vorwurf der Vetternwirtschaft erhoben.

Nun hat sich die Verwaltungskommission der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen laut einer Mitteilung «in den letzten Tagen intensiv mit den in den Medien an den Direktor gerichteten Vorwürfen auseinandergesetzt.» In einer Stellungnahme heisst es:  «Die Verwaltungskommission legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass die SVA St.Gallen als Kompetenzzentrum im Vollzug von Sozialversicherungsleistungen auf allen Ebenen eine gute Arbeit leistet und kompetent die an sie gestellten Aufgaben erfüllt.» Daraufhin folgt eine Einschränkung: «Die Verwaltungskommission stellt gleichzeitig fest, dass sie den Entscheid, die Lebenspartnerin des Direktors in die Geschäftsleitung zu wählen, aufgrund von Informationen getroffen hat, die sich nachträglich als zum Teil widersprüchlich erwiesen haben.»

Die eher kryptische Formulierung lässt vermuten, dass die Qualifikationen, die zur Wahl der Frau geführt haben, nun hinterfragt werden. Ob das bedeutet, dass falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden, bleibt abzuwarten. Die Kommission hat jedenfalls entschieden, «den Entscheid im Lichte der neuen Fakten zu überprüfen und neu zu beurteilen.» Zudem habe die Verwaltungskommission zur Überprüfung weiterer Vorwürfe an die Adresse des Direktors die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen eingeschaltet.

St.GallenSt.Gallen / 21.08.2009 - 16:45:29