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Strafuntersuchung gegen Markus Rauh eingestellt

Zürich. Die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Verwaltungsratspräsident der Swisscom AG, Dr. Markus Rauh, wegen «Insiderdelikten» ist eingestellt worden.

Es ging um folgenden Sachverhalt: Der Angeschuldigte kaufte am 21. November 2005 Putoptionen auf Swisscom-Aktien. Am 23. November 2005 beschloss der Bundesrat, die Auslandengagements der Swisscom zu verbieten, was unmittelbar die Übernahme der Eircom verhinderte.

Diese zeitliche Abfolge begründete den Verdacht, der Angeschuldigte habe am 21. November 2005 über Hinweise verfügt, dass ein entsprechender Bundesratsentscheid anstand. Die Untersuchung hat das jedoch widerlegt: Ein vom EFD und UVEK vorbereitetes Aussprachepapier über das Vorgehen in Sachen Swisscom AG wurde erst am 22. November 2005 an die weiteren Mitglieder des Bundesrats verteilt.

Dieses Papier stellte ein Verbot von Auslandengagements nicht zur Diskussion. Erst das EJPD unternahm einen entsprechenden Vorstoss, und zwar mit einem sehr kurzen Mitbericht, der am 22. November 2005 nach Verteilung des Aussprachepapiers entstanden war. Es lässt sich somit mit Sicherheit ausschliessen, dass das anstehende Verbot von Auslandengagements den Investitionsentscheid des Angeschuldigten vom 21. November 2005 beeinflusst hat.

Die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Verwaltungsratspräsident der Swisscom AG, Dr. Markus Rauh, betreffend Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen im Sinne von Art. 161 StGB («Insiderdelikt») wurde mit Verfügung vom 15. Mai 2007 deshalb Grund eingestellt.

ZürichZürich / 16.05.2007 - 16:11:00