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Steuergesetzrevision: wichtige Konjunkturmassnahme

TG. Das Departement für Finanzen und Soziales sowie das Departement für Inneres und Volkswirtschaft teilen mit: Verkraftbare Steuergesetzrevision ist die wichtigste Konjunkturmassnahme

Die Steuergesetzrevision, über die das Thurgauer Volk am 27. September abstimmt, sei verkraftbar und die wichtigste Massnahme zur Konjunkturbelebung. Dies betonten die Regierungsräte Bernhard Koch (Departement für Finanzen und Soziales) sowie Kaspar Schläpfer (Departement für Inneres und Volkswirtschaft) am Mittwoch, 2. September, vor den Medien in Frauenfeld. Koch gab auch bekannt, die Rechnung 2009 werde einiges über Budget abschliessen und der Regierungsrat werde für 2010 ein ausgeglichenes Budget präsentieren.

Der Kanton Thurgau habe eine Reihe von konjunkturellen Massnahmen eingeleitet, betonte Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer und wies auf die steigenden Investitionen des Kantons hin. 2005 seien 53,5 Mio. Franken investiert worden, im Finanzplan 2013 seien 92,5 Mio. Franken vorgesehen. Zu den eigenen Investitionen des Kantons komme das Energieförderprogramm hinzu. Dafür würden dieses Jahr 18 Mio. Franken zur Verfügung stehen, welche 110 Mio. Franken an Investitionen auslösen sollten.

Als den wichtigsten Beitrag zur Konjunkturbelebung bezeichnete Schläpfer jedoch die anstehende Steuergesetzrevision, die mit der Einführung eines linearen Steuertarifs den Weg zu einem modernen und innovativen Steuerrecht im Kanton ebne. Mit tieferen Steuern bleibe der Bevölkerung mehr Geld zum Konsumieren und zum Investieren übrig. Mit der Steuergesetzrevision werde das Wachstum gefördert und damit die Arbeitslosigkeit bekämpft. Dem Kanton und den Gemeinden gehe es gut – viel besser als vor zehn Jahren. Die Thurgauer Finanzpolitik habe sich bewährt, betonte Schläpfer. Dies würden auch immer wieder externe Studien (z.B. CS) belegen. Darum hoffe er, dass die Bevölkerung die Bemühungen des Regierungsrates und des Parlaments bezüglich Steuergesetzgebung weiterhin unterstütze.
Der Regierungsrat habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass aufgrund des Controllingberichtes per 30. Juni die Rechnung 2009 des Kantons Thurgau einiges über Budget abschliessen werde, gab Finanzdirektor Bernhard Koch einleitend zur aktuellen Finanzlage bekannt. Die Steuererträge der natürlichen Personen überträfen das Ergebnis 2008. Zudem werde der Regierungsrat ein ausgeglichenes Budget für 2010 präsentieren. In den Jahren 2011 bis 2013 sei die Thurgauer Regierung bereit, rund 100 Mio. Franken Eigenkapital für die Deckung allfälliger Fehlbeträge einzusetzen.

Dass die Steuerpolitik des Kantons Thurgau erfolgreich ist, belegte Bernhard Koch anhand einer Grafik, welche die Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt: Dank sechs Steuergesetzrevisionen, in zwei Fällen verbunden mit einer Steuerfusssenkung, habe die Belastung kontinuierlich gesenkt und der Steuerertrag dabei durchschnittlich um rund drei Prozent pro Jahr gesteigert werden können. Der geplante Einheits-Steuersatz sei nicht einfach nur für die «Reichen», sondern löse eine Reihe von Wachstumsimpulsen für die Volkswirtschaft aus, betonte Koch. Er verhindere zum Beispiel den Abhalteeffekt für Zusatzverdienste, bewirke den Wegfall der kalten Progression und ermögliche die Gleichstellung von Alleinstehenden, Konkubinatspaaren und Ehepaaren.

Koch trat dem Argument der Gegner, die Vorlage sei unsozial, entschieden entgegen und wies auf die Tatsache hin, dass neu zusätzlich 30 000 Familien in den Genuss von Kinderbetreuungsabzügen kämen und dank grosszügiger Pauschalen (13’000 Franken Freibetrag für Alleinstehende, 26’000 Franken für Verheiratete) eine indirekte Progression erhalten bleibe. Die Steuerersparnis von 94,6 Mio. Franken würde zudem auf alle Einkommenskategorien verteilt, betonte Koch. Steuerpflichtige mit einem Einkommen bis 60’000 Franken profitierten dabei mit insgesamt 43,9 Mio. Franken vom grössten Teil.
Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler werde weiterhin berücksichtigt. Ein verheirateter Steuerzahler mit einem Einkommen von 40’000 Franken müsse nach der Revision mit einer Steuerbelastung von 4,27 Prozent (Steuerfuss 300 Prozent) rechnen, während bei 200’000 Franken Einkommen eine Belastung von 16,02 Prozent wirksam werde. Dank der Revision kämen auch 80’000 Alleinstehende seit 1999 erstmals auch wieder in den Genuss einer Steuersenkung, führte Koch weiter aus.

Der Finanzdirektor wehrte sich auch gegen die Kritik, für die Gemeinden und den Kanton seien die Steuerausfälle nicht verkraftbar. Gemäss Koch sind Gemeinden und Kanton gut gerüstet: «Die Politischen Gemeinden verfügen über ein Eigenkapital von 240 Mio. Franken, die Schulgemeinden über 170 Mio. Franken, der Kanton über 260 Mio. Franken sowie 150 Mio. Franken aus der Goldreserve». Zudem zeige die Bilanz zur Aufgabenneuverteilung per 1. Januar 2008, dass die Gemeinden rund sieben Mio. Franken mehr erhielten als vor zwei Jahren angenommen.
Auch die Angst, dem Thurgau drohe bei der Annahme der Vorlage eine «Verbetonierung», sei unberechtigt. «Die geltende Raumplanung ist Garant dafür, dass mit dem Boden weiterhin haushälterisch umgegangen wird», betonte Koch. Mit knapp 1700 Hektaren betrage der Anteil der nichtüberbauten Bauzonen heute gerade einmal 1,7 Prozent der gesamten Fläche des Kantons. Davon seien knapp 1000 Hektaren momentan baureif, was rund ein Prozent der Gesamtfläche ausmache.

Eine Steuerfusssenkung von rund zwölf Prozent, wie sie Kritiker anstelle der Steuergesetzesrevision forderten, ist für Regierungsrat Koch keine Alternative. Eine Reduktion um zwölf Steuerprozente vermindere die Steuerlast gesamthaft lediglich um 3,8 Prozent, bei einem durchschnittlichen Steuerfuss von 309 Prozent. Dies mache, vor allem bei den unteren Einkommen, nur einen Bruchteil der mit der Revision anvisierten Erleichterungen aus.
Koch rief auch in Erinnerung, dass der Kanton Thurgau bereits in vier Bereichen einen Einheitssteuersatz kenne, nämlich bei den juristischen Personen (4 Prozent), bei den Vermögenssteuern (1,1 Promille), bei den Kapitalleistungen aus Vorsorge (2 Prozent für gemeinsam Besteuerte, 2,4 Prozent für Alleinstehende) sowie bei der Grundstückgewinnsteuer (40 Prozent, vor Haltezeitrabatt.

ThurgauThurgau / 02.09.2009 - 10:56:37