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Staatsstrasse massiv geschädigt

Heiden. Die Strassenstrecke Rosental-Kaien zwischen Heiden und Trogen weist massive Schäden an der Oberfläche auf - der Gemeinderät schlägt Lösungen vor.

Die 1968 ausgebaute und mit einem Betonbelag versehene Strecke Rosental-Kaien auf der Staatsstrasse Heiden-Trogen ist – soweit dies die Fahrbahnbeschaffenheit betrifft – am Ende ihrer Gebrauchstauglichkeit angelangt, sie weist Oberflächenschäden auf. Ein Problempunkt ist zudem seit jeher der über eine Schale angeschlossene Gehbereich. Er entspricht heute nicht mehr den Sicherheitsansprüchen, die an eine Strassenanlage gestellt werden müssen.

Das Kantonale Tiefbauamt hat ein entsprechendes Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Mit der anstehenden Fahrbahnsanierung mit Erneuerung der Gehbereiche wäre die Möglichkeit gegeben, anstelle der Schale als Abgrenzung zur Strasse einen Trottoirabsatz zu erstellen. Die Erstellung eines Trottoirs statt eines begehbaren Banketts hätte für die Gemeinde Heiden folgende Konsequenzen:

– Der Kanton pfadet den Schnee auf das Trottoir. Um den Schnee von dort wieder wegzubringen, ergäbe sich für die Gemeinde auf einer Stecke von 590 Meter Länge von der Waldegg bis Unterrechstein ein Mehraufwand im Winterdienst von 3’000 Franken bis 5’000 Franken im Jahr.

– Mit der Übernahme des neuen Trottoirs in Gemeindebesitz ergäbe sich ein zusätzlicher jährlicher Unterhaltsaufwand im Sommer und Winter.

Als Vernehmlassungsantwort hat der Gemeinderat dem Tiefbauamt AR daher mitgeteilt, seiner Meinung nach müsse kein Trottoir erstellt werden. Es sei jedoch das Detail mit begehbarem Bankett wie beim unteren sanierten Strassenabschnitt an der Thalerstrasse zu überprüfen.

Betreffend die Weiterbearbeitung des Sanierungsprojektes und die zukünftige Handhabung des Winterdienstes ausserhalb des Fahrbahnbereichs fand am 5. Januar eine Besprechung zwischen dem Tiefbauamt AR und den Gemeinden Heiden, Grub AR und Rehetobel statt. Dabei wurde vereinbart, dass auf jenem Teil des Strassenabschnitts Rosengarten-Kaien, wo bis jetzt kein Trottoir besteht, anstelle der heutigen Betonschale als Übergang zum begehbaren Bankettbereich ein Absatz als Abgrenzung erstellt wird. Das begehbare Bankett bleibt Bestandteil der Staatsstrassen-Parzelle. Der Kanton übernimmt grundsätzlich keine Verpflichtung, auf begehbaren Banketten Winterdienst zu leisten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 22.01.2007 - 10:10:00