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St. Galler Gutscheine sind unterwegs zur Bevölkerung

St. Gallen. Am 28. April 2009 hat das Stadtparlament der Verteilung von Einkaufsgutscheinen an die Bevölkerung der Stadt zugestimmt.

Am 11. August sind nun die 50-Franken-Gutscheine an alle berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt St.Gallen versandt worden. Als berechtigt gelten alle am 31. Juli 2009 in der Stadt wohnhaften und unbeschränkt steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren minderjährigen Kinder.

Ausserdem erhalten auch in der Stadt ansässige und beschränkt steuerpflichtige Inhaber von Betriebsstätten einen Gutschein. Keine Gutscheine erhalten nicht steuerpflichtige Wochenaufenthalter und vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende.

Die Gutscheine sind nicht persönlich und können bis am 28. Februar 2010 verwendet werden. Sie können in allen Geschäften auf Stadtgebiet eingelöst werden, die sich an der Aktion beteiligen und Gutscheine entgegen nehmen. Als „Geschäfte“ werden alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen verstanden, also Detaillisten, Grossverteiler, Restaurants, Handwerker, Ärzte, Anwälte, kulturelle Institutionen usw. Neben den Geschäften der Pro Stadt haben auch Grossverteiler wie Coop, Denner und Migros zugesichert, in ihren St.Galler Filialen die Gutscheine entgegen zu nehmen. Auch einzelne Dienststellen der Stadtverwaltung (Einwohneramt, VBSG Pavillon, städtische Bäder, Eishalle Lerchenfeld) werden die Gutscheine annehmen.

Ebenso können die Gutscheine in den Poststellen der Stadt St.Gallen für Einkäufe verwendet werden – aber nicht für Einzahlungen.

Geschäfte die sich an der Aktion beteiligen wollen, können sich im Internet der Stadt auf eine Liste eintragen. Zudem sind für Eingangstüren und Kassen Kleber und Plakate mit der Aufschrift: „Wir machen mit“ erhältlich.
Die St.Galler Gutscheine werden von Geschäften wie Bargeld entgegen genommen. Es gibt kein Retourgeld. Geschäfte können die Gutscheine bei der Bank CA spesenfrei in Bargeld umtauschen. Der Umtausch in Bargeld durch Privatpersonen ist nicht zulässig.

Weitere Informationen über die Gutscheinaktion finden Sie im Internet der Stadt St.Gallen www.gutschein.stadt.sg.ch. Dort gelangen sie auch zur Umfrage der Fachhochschule St.Gallen, welche die Aktion wissenschaftlich begleitet.

St.GallenSt.Gallen / 12.08.2009 - 00:00:55