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St.Gallen muss Einbürgerungsgesuche von Rheineck beurteilen

St.Gallen/Lausanne. Nach einem Urteil des Bundesgerichts muss der Kanton St. Gallen über Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Rheineck entscheiden.

Die kommunale Bürgerversammlung von Rheineck hatte die Gesuche zwei Mal ohne
ausreichende Begründung abgelehnt.

Das Bundesgericht überwies die Einbürgerungsgesuche dem St.Galler Departement des Innern. Dieses müsse nun die Einbürgerungen beurteilen, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Dass die Bürger von Rheineck ein drittes Mal über die Einbürgerungsgesuche entscheiden, könne den Einbürgerungswilligen nicht zugemutet werden, schreibt das Bundesgericht. Die Gesuchsteller hätten Anspruch auf ein faires Verfahren innert angemessener Frist.

Die Einbürgerungsgesuche waren von der Bürgerversammlung Rheineck zweimal, 2005 und 2007, abgelehnt worden. Das kantonale Departement des Innern hiess beide Male Beschwerden von Gesuchstellern und Bürgern gut. Die Ablehnung der Gesuche sei gar nicht oder nur mangelhaft begründet worden.

Zuletzt lehnte die Rheinecker Bügerversammlung am 19. März 2007 elf von zwölf Einbürgerungsgesuchen ab. Die Vorlagen wurden an der Versammlung zum Teil diskutiert; in drei Fällen wurden sie ohne Wortmeldungen abgelehnt.

Moslem nicht eingebürgert
Das Gesuch eines Moslems wurde wegen seiner Religionszugehörigkeit abgelehnt. Ein anderes Gesuch wurde wegen fehlender Sprachkenntnisse von Familienmitgliedern abgelehnt, die vom Einbürgerungsgesuch gar nicht betroffen waren.

Dies sei diskriminierend, hielt der Kanton im Juni 2008 fest. Das Departement des Innern entschied, die Bürgerversammlung von Rheineck müsse ein drittes Mal über die Gesuche entscheiden.

Darauf wollten sich die Einbürgerungswilligen nicht mehr einlassen. Auf ihren Rekurs trat das St.Galler Verwaltungsgericht allerdings nicht ein mit der Begründung, es sei nicht zuständig. Mehrere Einbürgerungskandidaten gelangten daraufhin ans Bundesgericht.

St.GallenSt.Gallen / 08.08.2009 - 11:55:34