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Sozialhilfe: Fachstelle hilft Gemeinden

Herisau. Die Ausserrhoder Sozialhilfe wird neu geregelt. Der Kantonsrat hiess in erster Lesung eine entsprechende Gesetzesrevision gut.

Als Dienstleistung für die Gemeinden wird eine kantonale Fachstelle geschaffen.

Das neue Sozialhilfegesetz bringt fachgerechte Strukturen und zeitgemässe inhaltliche Regelungen für die Ausrichtung von Leistungen der Sozialhilfe, wie Regierungsrat Jürg Wernli sagte. Neu ist die Fachstelle für die Gemeinden. Sie können die Stelle auf freiwilliger Basis nutzen.

Ursprünglich wollte die Regierung neue Sozialhilfefälle zentral durch eine kantonale Stelle erfassen. Dagegen sprachen sich in der Vernehmlassung zahlreiche Gemeinden aus. Das geltende Ausserrhoder Sozialhilfegesetz stammt aus dem Jahr 1974 und wurde seither nicht revidiert. Alle Fraktionen begrüssten die Revision.

Keine externe Stelle
Ein Antrag, die Führung der geplanten Fachstelle einer externen Institution zu übertragen, wurde klar verworfen. Die SP protestierte: Sozialhilfe sei eine der Kernaufgaben des Staats. Regierungsrat Jürg Wernli sagte, eine Auslagerung komme in den nächsten Jahren nicht in Frage. Das könnte «allenfalls in ferner Zukunft eine theoretische Möglichkeit sein».

Rekursinstanz bleibt die Regierung – nicht die Gemeinden, obwohl Regierungsrat Wernli nichts gegen eine «Ehrenrunde über den Gemeinderat» einzuwenden hatte. Der Gemeindepräsident von Teufen, Gerhard Frey, protestierte gegen den Begriff «Ehrenrunde». In der Gemeinde würden Rekurse ernst genommen.

Er wurde von Ratskollegen darauf hingewiesen, wegen zu grosser Nähe bestehe in kleinen Dörfern auch Gefahr der Befangenheit bei Gemeinderäten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 26.06.2007 - 19:02:00