• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

«Schöne Fasnacht»

Basel. Die Kantonspolizei informiert über die Spielregeln, welche an der Fasnacht einzuhalten sind und wünscht eine schöne Fasnacht.

«Jetz simmer laggiert» – unter dieses Motto stellt das Fasnachts-Comité heuer die «drey scheenschte Dääg». Angeschmiert soll sich natürlich niemand an der Fasnacht fühlen, weder die Aktiven noch die Besucherinnen und Besucher aus Nah und Fern. Damit alle Beteiligten drei unbeschwerte und unvergesslich schöne Tage erleben können, sind wie alleweil ein paar Spielregeln einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Kantonspolizei sind darum besorgt, dass diese eingehalten werden.

Auch in diesem Jahr sind die polizeilichen Fasnachtsvorschriften nicht neu erfunden worden. Dies gilt nicht zuletzt für die Anforderungen an die Betriebssicherheit der Wagen und die zusätzlich gemachten Empfehlungen. Erstmals ist es den Wagen-Cliquen möglich, ihre Fasnachtsfahrzeuge bei einer schweizerischen Garage mit Selbstabnahmeberechtigung auf die Sicherheit prüfen zu lassen. Diese Betriebssicherheitsbescheinigung, die inhaltlich natürlich den Gegebenheiten der Fasnacht Rechnung trägt, ist in diesem Jahr noch fakultativ. Ab 2010 ist sie dann obligatorisch.

Zu erinnern ist schliesslich, dass die Fasnachtswagen ausserhalb der Marschroute keine Personen transportieren dürfen. Die detaillierten polizeilichen Vorschriften rund um die Fasnacht finden sich auf der Homepage der Basler Kantonspolizei (www.polizei.bs.ch), aber auch auf jener des Comités unter der Adresse www.fasnachts-comite.ch.

Ab Freitag Parkverbot für Velos und Zweiräder beachten
Seit einigen Tagen stehen an den markierten Abstellplätzen für Velos oder andere Zweiräder temporäre Parkverbotsschilder in der Innenstadt und entlang der Marschroute. Sie gelten ab Freitag, 27. Februar, und sind unbedingt zu beachten.

Im vergangenen Jahr musste die Polizei entlang der Route 180 Velos entfernen. Die bis Sonntag entfernten Fahrräder bringt sie auf den Petersplatz. Das Parkverbot gilt freilich auch für die drei Fasnachtstage. Velos, die von Montag bis Mittwoch im Grossbasel in einem Parkverbot stehen, stellt die Polizei auf den Petersplatz, jene im Kleinbasel auf den Kasernenplatz und in den Dolderweg.

Doch aufgepasst: Angekettete Velos, bei denen die Polizei vor dem Wegräumen Schlösser öffnen muss, kommen auch in diesem Jahr in die Velo-Sammelstelle ins Zeughaus; die Besitzerinnen und Besitzer können sie dort gegen eine Gebühr und eine Busse wieder auslösen.

Fragen zu den Zweirädern beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrale Sicherstellungsortes für Zweiradfahrzeuge per Email (2radaushaendigung@jsd.bs.ch) oder telefonisch unter 061 316 72 79.

Mit Nachdruck sei darauf hingewiesen, dass während des Morgestraichs sowie an den drei Fasnachtstagen in den Strassen der Innenstadt und entlang der Cortège-Route keine Autos parkiert werden dürfen. Trotz Parkverboten musste die Polizei in den vergangenen Jahren während der Fasnacht immer wieder Autos abschleppen lassen.

Klar ist auch, dass private Garagen und Einstellhallen entlang der Route nicht benutzt werden können – die Zu- und Wegfahrt ist während des Cortège, also in der Zeit zwischen 13 und 19 Uhr, nicht möglich.

Aufgepasst vor Langfingern
Menschenmengen ziehen leider auch immer wieder Langfinger an. Gegen Taschendiebe kann sich jede und jeder indes schützen. Wer an die Fasnacht geht, sollte beispielsweise den wertvollen Schmuck zuhause lassen. Das Portemonnaie gehört an einen sicheren Ort am Körper und nicht in die Handtasche. Wichtig ist, dass die Opfer eines Taschendiebstahls sich sofort an die Polizei wenden.

Je schneller die Polizei reagieren kann, umso grösser ist die Chance, dass sie die Diebe erwischt. Beliebte Objekte sind für Diebe an der Fasnacht auch Requisiten. Niemand sollte mithin Trommeln und Piccolos, Larven und andere fasnächtliche Utensilien unbeaufsichtigt lassen.

Ärgerlich sind am Morgestraich immer wieder die nicht gelöschten Lampen, Lichter und Vitrinenbeleuchtungen. Nur die Laternen und Kopflaternen sollten leuchten und für die einzigartige Stimmung in den Gassen und Strassen sorgen.

Also: Am Morgestraich-Montag sind auch die Reklamen-, Schaufenster- und Restaurantbeleuchtungen in der Fasnachtszone von 3.30 bis 6.30 Uhr zu löschen oder abzudecken. Auch die Betreiberinnen und Betreiber der verschiedenen Imbiss-Buden sind aufgefordert, ihre Stände nur ganz dezent zu beleuchten.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, die Kantonspolizei und die Rettung Basel-Stadt mit der Sanität Basel und der Basler Berufsfeuerwehr danken für die Einhaltung der Vorschriften und wünschen allen eine schöne Fasnacht.

Basel-StadtBasel-Stadt / 25.02.2009 - 15:42:21