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«Schneewittchen» im Kampf gegen Feuerbrand

Frauenfeld/TG. Thurgauer Umweltverbände haben die Märchenfigur «Schneewittchen» aufgeboten, um zu erreichen, dass im Kampf gegen den Feuerbrand keine Hochstammobstbäume mehr gefällt werden.

Das verkleidete „Schneewittchen“ übergab der Staatskanzlei eine Petition mit 2040 Unterschriften. Passend zum Thurgau überreichte die Märchenfigur Schneewittchen am Donnerstag die von den kantonalen Sektionen von Pro Natura, Vogelschutz und WWF gesammelten Unterschriften in einem grossen roten Apfel.

Hoffen auf Alternativmittel

Die Umweltverbände wollen erreichen, dass der Thurgau die Zwangsrodungen von feu-erbrandinfizierten Hochstammobstbäumen aussetzt, die mehr als 500 Meter von Er-werbsobstanlagen mit Niederstammbäumen entfernt sind.
Das Moratorium solle gelten, „bis gesicherte Erkenntnisse über alternative Behand-lungsmethoden und Selbstheilungskräfte der Obstbäume vorliegen“. Da es inzwischen ein vielversprechendes Alternativmittel gegen denm Feuerbrand gebe, solle der Kanton die Bekämpfung der Obstbaumkrankheit anpassen.
Bei dem „Alternativmittel“ handelt es sich um das Desinfektionsmittel „Antinfekt“, das dieses Jahr im Rahmen des Interreg IV-Projekts „Gemeinsam gegen Feuerbrand“ erst-mals erprobt worden ist. Fachleute rund um den Bodensee sprachen davon, das Mittel sei ähnlich wirksam wie das Antibiotikum Streptomycin.

Feuerprobe für „Antinfekt“ steht noch bevor

Das Antibiotikum Streptomycin durfte dieses Jahr zum zweiten Mal angewendet werden. Allerdings gaben die Fachleute zu bedenken, dass 2009 wegen der kühlen Witte-rung zur Zeit der Apfelblüte nur wenig Feuerbrand auftrat.
„Antinfekt“ müsse deshalb die Feuerprobe in einem Jahr mit starkem Feuerbrandbefall erst noch bestehen. Streptomycin wiederum darf auf Hochstammobstbäumen nicht an-gewendet werden, weil dabei – durch den nötigen hohen Sprühdruck – die Umgebung zu stark mitbelastet würde.

Die Umweltverbände betonten am Donnerstag, dass sie das vom Regierungsrat neu in Kraft gesetzte Feuerbrand-Bekämpfungs-Programm „Zukunft Obstbau Thurgau“ mittrügen. Dieses beschränkt die Zwangsrodungen bereits heute auf Hochstammobstbäume, die entweder in oder nahe bei Niederstammanlagen stehen.

ThurgauThurgau / 13.08.2009 - 11:33:07