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Regierung will Erwerbsschein für Handlichtfackeln

Frauenfeld/TG. Die sehr hell und heiss abbrennenden Handlichtfackeln, die oft von Sportfans in Stadien abgebrannt werden, sollen nicht mehr von jedem gekauft werden können.

Die Thurgauer Regierung fordert einen Erwerbsschein für sogenannte Pyros und für Notsignale. In ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision der Sprengstoffverordnung, signalisiert die Thurgauer Regierung grundsätzlich Zustimmung an europäisches Produktrecht. Dadurch sollen unterschiedliche Vorschriften innerhalb Europas im
Umgang mit Feuerwerkskörpern beseitigt werden. Allerdings fordert die Thurgauer Regierung in einem Punkt eine Verschärfung der Vorschriften: Sie will eine Erwerbsscheinpflicht für Handlichtfackeln und Notsignale. Diese gehören eigentlich zur Ausrüstung von Schiffen und Booten.

Heiss und nicht zu löschen

Handlichtfackeln brennen mit bis zu 2000 Grad Celsius ab und können in der Regel weder durch Eintauchen in Wasser noch durch Ersticken oder Austreten gelöscht werden. Sie brennen normalerweise 60 Sekunden oder länger mit einer mehreren Zentimeter langen Stichflamme ab.
In letzter Zeit werden solche Fackeln immer wieder in den Fansektoren von Sportveranstaltungen abgebrannt, wo sie eine erhebliche Gefahr darstellen. Mit der Einführung einer Erwerbsscheinpflicht und der damit verbundenen Deklarationspflicht des Verwendungszwecks könnte nach Ansicht des Regierungsrates dem Missbrauch Einhalt geboten werden.

Ausserdem begrüsst der Regierungsrat, dass Feuerwerkskörper im gewerblichen
Gebrauch neu der Ausweispflicht unterliegen. Er befürwortet aber auch, dass solche Feuerwerkskörper für kulturelle und traditionelle Anlässe ohne Ausweis erworben und verwendet werden können.

ThurgauThurgau / 03.09.2009 - 11:49:18