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Regierung will Beschäftigungslage stabilisieren

St.Gallen. Auch im Kanton St.Gallen ist die Verschlechterung der Konjunkturlage zu spüren. Die Regierung hat deshalb Massnahmen zur Stabilisierung der Beschäftigung ausgelotet.

Die weltweite Verschlechterung der Konjunkturlage ist auch im Kanton St.Gallen zu spüren. Die Zahl der Arbeitslosen und der für Kurzarbeit angemeldeten Betriebe ist in den letzten Monaten stark angestiegen. Die Regierung hat deshalb mögliche beschäftigungsstabilisierende Massnahmen ausgelotet. In erster Linie soll sich der Kanton St.Gallen an nachhaltig wirkenden Bundesmassnahmen beteiligen. Zusätzliche rein kantonale Massnahmen zieht die Regierung im Falle einer weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage in Betracht.

Die Regierung hat ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt, wie sie der gegenwärtigen schwierigen konjunkturellen Lage begegnen will. Eines ist für die Regierung klar: Die Möglichkeiten eines einzelnen Kantons für konjunkturstützende Massnahmen sind beschränkt. Umso wichtiger ist es, dass auf bereits beschlossene oder in Aussicht genommene antizyklisch wirkende Massnahmen aufgebaut werden kann.

Investitionen und Steuerentlastungen
Das heisst konkret: Im Kanton St.Gallen ist, der Investitionsplanung entsprechend, allein für die Bereiche Hoch-, Strassen- und Wasserbau für das Jahr 2009 ein Vergabevolumen von insgesamt 260 Millionen Franken vorgesehen. Dies liegt erheblich über den Vergabevolumina der letzten Jahre, die sich durchschnittlich in der Höhe von 150 bis 170 Millionen Franken bewegten. Gesamthaft kann somit von einer wesentlichen Erhöhung der staatlichen Nachfrage ausgegangen werden. Auch ein Blick in die Finanzplanung 2010 bis 2012 bestätigt, dass der Aufwand und die Ausgaben zunehmen werden.

In den kommenden Jahren sollen insbesondere im Bereich der Hochbauten einige Grossvorhaben realisiert werden. Das Vergabevolumen wird sich gegenüber dem Voranschlag 2009 weiter erhöhen. Davon darf eine stabilisierende Wirkung auf die Binnenwirtschaft erwartet werden. Die Regierung hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Bruttoinvestitionen der Gemeinden im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um über 100 Millionen Franken zunehmen werden.

Auch von steuerlichen Massnahmen sind positive Effekte zu erwarten. Bei den Steuerentlastungen sind die Reduktionen des Steuerfusses in den Jahren 2008 und 2009 um je zehn Prozentpunkte zu erwähnen. Der III. Nachtrag zum Steuergesetz enthält steuerliche Erleichterung sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. Derzeit befinden sich zwei weitere Steuervorlagen in der parlamentarischen Beratung. Der V. Nachtrag zum Steuergesetz beziehungsweise die Volksinitiative der CVP «50 Prozent mehr Kinderabzüge» sehen wesentliche Anpassungen bei den Kinderabzügen vor. Mit dem VI. Nachtrag zum Steuergesetz soll der Ausgleich der kalten Progression auf den 1. Januar 2010 erfolgen.

An Bundesmassnahmen beteiligen
Für weitergehende stabilisierende Massnahmen sieht die Regierung ein stufenweises Vorgehen vor. In einer ersten Phase wird sich die Regierung auf eine gezielte Beteiligung an den Stabilisierungsmassnahmen des Bundes ausrichten. Konkret beabsichtigt die Regierung, sich an der Umsetzung und Mitfinanzierung folgender Massnahmenvorschläge des Bundes zu beteiligen: Infrastruktur der Privatbahnen, neue Regionalpolitik und Förderung von energetischen Sanierungsmassnahmen. Geprüft wird weiter eine Mitfinanzierung und Umsetzung von Massnahmen des Bundes in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz sowie von Strukturverbesserungen für die Landwirtschaft.

Kantonale Massnahmen in der Hinterhand
Im Falle einer weiteren Verschlechterung der Lage der Binnenwirtschaft – insbesondere der Bauwirtschaft – nimmt die Regierung in Aussicht, zusätzlich rein kantonale Massnahmen auszulösen. Unterhalt und Renovationen an kantonalen Bauten, Sanierungen und Unterhalt von Kantonsstrassen sowie kleinere Investitionsprojekte sollen vorgezogen werden. Zurzeit müssen diese Massnahmen noch nicht ausgelöst werden, da die Bauwirtschaft gut ausgelastet ist. Die Regierung ist aber bestrebt, die nötigen Vorbereitungsarbeiten einzuleiten, damit im Bedarfsfall die entsprechenden Projekte umsetzungsreif sind und schnell angegangen werden können.

Zusätzlich sieht die Regierung arbeitsmarktliche Massnahmen vor. Dabei wird ein spezielles Augenmerk auf die von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 24 Jahren gerichtet.

Stabilisierungsmassnahmen auf Bundesebene

Die Exportwirtschaft hat die schwerwiegendsten Auswirkungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation zu tragen – einer Situation, die stark von der internationalen Entwicklung abhängig ist, auf die der Kanton praktisch keinen Einfluss hat. Zur Stützung der Exportwirtschaft dienen in erster Linie Massnahmen auf Bundesebene. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Geldpolitik. Bereits im Oktober 2008 begann die Schweizerische Nationalbank das Zielband für den Leitzins zu senken mit dem Ziel, ihn allmählich auf etwa 0,25 Prozent zu führen. Über die Wechselkurseffekte stützt diese Massnahme vor allem die Exporte, dank tieferen Kapitalkosten aber auch die Investitionen.

Die im Rahmen der zweiten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen des Bundes erfolgten Anpassungen bei der Exportrisikoversicherung (Entlastung von Exportfinanzierungskosten) und bei der Kurzarbeitsentschädigung (Verlängerung von 12 auf 18 Monate) bilden ebenfalls wichtige konjunkturpolitische Stützen. Es ist indessen nicht möglich, international wegbrechende Märkte durch konjunkturpolitische Massnahmen eines Kantons zu er

St.GallenSt.Gallen / 08.04.2009 - 12:25:31