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Regierung gegen Offenlegung von Parteispenden im Thurgau

Frauenfeld/TG. Parteispenden werden im Thurgau auch weiterhin nicht offen gelegt werden müssen.

Weder Regierung noch bürgerliche Parteien konnten anlässlich einer Diskussion im Grossen Rat einer Pflicht zur Offenlegung etwas abgewinnen.

Die Regierung hatte bereit zuvor in einer Antwort auf eine entsprechende Interpellation von Ernst Ritzi (GP) und Bernhard Wälti (SP) erklärt, Parteien müssten sich in der Schweiz als private Vereine eigenständig finanzieren. Sie seien deshalb auch keine Rechenschaft über ihre Finanzierung schuldig.

In der Schweiz würden die politische Gesinnung sowie private Finanzen «traditionell sehr diskret und sensibel behandelt». Deshalb dürfte eine Offenlegung von Parteispenden weder vom Empfänger noch vom Spender erwünscht sein.

Erster Schritt zur staatlichen Finanzierung?
Diese Meinung unterstützten die Redner von CVP, EVP, SVP und FDP. Sie befürchteten, die Spenden blieben aus, wenn die Spender mit Veröffentlichung ihrer Namen rechnen müssten. Damit wäre der erste Schritt zur staatlichen Parteienfinanzierung getan.

Der CVP-Sprecher fand, eine Offenlegung der Spendenherkunft greife in die Freiheitsrechte ein. Von Seiten der SVP wurde befürchtet, die Parteien gerieten dadurch in zu starke Abhängigkeit vom Staat.

Transparenz gefordert
Dagegen vertraten SP und Grüne die Meinung, das schlechte Ansehen von Parteien und Politikern bei den Stimmberechtigten sei auch eine Folge fehlender Transparenz. Parteien seien von Lobbyisten unterwandert, Unternehmen spendeten grosszügig.

Für die Stimmberechtigten sei damit nicht mehr auszumachen, ob Abgeordnete wirklich im Sinne des Volkswohls stimmten oder eher zum Wohl der Geldgeber ihrer Partei. Gleichzeitig sei es nicht ehrenrührig zu spenden oder Spenden entgegen zu nehmen.

Es sollte nur für die Stimmberechtigten transparent sein, wer von wem unterstützt werde. Die Regierung dagegen vertrat die Meinung, letztlich akzeptiere oder verwerfe das Volk politische Beschlüsse. Der Einfluss von Partikularinteressen sei deshalb begrenzt, auch wenn sie Parteien finanziell unterstützten.

ThurgauThurgau / 12.08.2009 - 12:22:45