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Polizei warnt vor Gefahren mit Feuerwerk

Liestal/Region Nordwestschweiz/BL. Erfahrungsgemäss mehren sich in den Tagen vor der Bundesfeier vom 1. August die Telefonanrufe bei der Polizei Basel-Landschaft, in welchen sich Personen über Lärm durch Feuerwerkskörper am Tag und auch zu später Nachtstunde beklagen.

Ebenfalls stellt die Schweizer Grenzwache Basel an den Landesgrenzen zu Frankreich und Deutschland während dieser Zeit regelmässig verbotene Feuerwerkskörper sicher.

Bezüglich Lärm verweist die Polizei auf die bestehenden Bestimmungen in den Gemeinde-Reglementen, welche von Gemeinde von Gemeinde teilweise unterschiedlich sind, und bittet um entsprechende Rücksichtnahme beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Vorfeld des 1. Augustes. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gibt es keine Bundes- oder Kantonsregelung; diese Thematik ist in den einschlägigen Gemeindereglementen geregelt. Das unbewilligte Abfeuern ist in aller Regel auf den Nationalfeiertag (oder in einigen Gemeinden zudem auf den Tag zuvor) beschränkt.

Die Grenzwache Basel erinnert daran, dass pro Person lediglich 2,5 Kilogramm Feuerwerkskörper in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Am Boden knallende Feuerwerkskörper sind gänzlich zur Einfuhr verboten. Festgestellte Mehrmengen oder verbotene Feuerwerkskörper werden durch die Grenzwache auf Anweisung des Bundesamtes für Polizei beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. In der Nähe von Häusern sollte deshalb – insbesondere zu vorgerückter Stunde – möglichst kein Lärm verursacht werden.
Die Polizei Basel-Landschaft und die Baselbieter Feuerwehren erinnern nachfolgend an die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuerwerk:

•    Grundsätzlich sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen eingehalten werden.
•    Lesen sie immer zuerst die Gebrauchsanweisung und halten Sie die angegebenen Sicherheitsabstände ein.
•    Halten Sie ein Löschmittel wie zum Beispiel einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit.
•    Lassen Sie keine Kinder unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
•    Feuerwerks-Raketen sollten nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen, welche auch beim Feuerwerksverkäufer erhältlich sind, abgefeuert werden.
•    Warten Sie bei einem Versager mindestens 10 Minuten, bis Sie sich dem Feuerwerkskörper wieder nähern, und unternehmen Sie keine weiteren Anzündversuche.
•    Schliessen Sie insbesondere am 1. August Ihre Fenster und ziehen Sie die Sonnenstoren ein – Raketen und andere Flugkörper könnten sich verirren.
•    Wo Feuerwerk verkauft und abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden.
•    Schützen Sie Feuerwerk vor Funkenwurf
•    Keine Experimente mit Feuerwerk
•    Feuerwerk bis zum Erlöschen unter Kontrolle halten

Grenzwache warnt vor Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper
Nicht handhabungssichere Gegenstände sind wegen ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich zur Einfuhr in die Schweiz verboten. Dazu gehören:
– am Boden knallendes Feuerwerk
– «Lady-Crackers», die länger als 22 mm sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 mm auf-weisen 
– «Knallteufel» mit einem Gewicht von über 2,5 mg.
Ebenfalls fallen pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken wie zum Beispiel Handlichtfackeln, Signal- und Knallpatronen nicht unter die Freigrenze.

Vor dem Einkauf informieren
Will man sicher sein, dass man nicht zu viel Feuerwerkskörper oder gar zur Einfuhr verbotene pyrotechnische Gegenstände mitführt, ist es ratsam, sich vor Verlassen der Schweiz bei jedem besetzten Grenzübergang zu erkundigen.
Sollte es trotz den Sicherheitsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, alarmieren Sie umgehend die Notruf-Nummern 117, 118 oder 112. Die Polizei Basel-Landschaft, die Schweizer Grenzwache Basel und die Feuerwehren wünschen Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August.

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 21.07.2009 - 09:02:38