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Polizei muss bei häuslicher Gewalt eingreiffen

St. Gallen. Am Freitag kurz nach Mittag musste die Polizei an einen Beziehungsstreit ausrücken, wobei es gemäss der beiden Beteiligten zu gegenseitigen Tätlichkeiten gekommen war.

Beide Personen wurden auf der Hauptwache zur Sache befragt. Es wurden auf Grund der Situation keine weiteren Massnahmen verfügt.      
                                                
2.)  Auf dem Parkplatz bei der Kreuzbleiche kam es am Freitagabend zu ei-nem verbalen Streit eines jungen Paares. Im weiteren Verlauf trat die Frau mit dem Fuss gegen das Auto ihres italienischen Freundes. Dadurch eska-lierte der Streit und es kam zu gegenseitigen Tätlichkeiten. Der Streit konn-te durch die Polizei geschlichtet werden. Da beide Beteiligten auf eine Strafanzeige verzichteten konnten sie nach kurzer Befragung und dem Hinweis auf die möglichen Beratungsstellen wieder entlassen werden.                                                                               

Unbelehrbarer Autolenker
Am frühen Morgen kontrollierte eine Patrouille der Stadtpolizei einen Fahr-zeuglenker, welcher den Beamten aufgefallen war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lenker sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss lenkte. Zudem konnte er keinen Führerausweis vorzeigen, da er diesen bereits vor 7 Monaten aufgrund Fahrens unter Alkoholeinfluss abgeben musste. Diese Frist wäre am Folgetag abgelaufen. So aber wird der Lenker erneut zur An-zeige gebracht, was eine Verlängerung des Entzuges sowie ein Busse zur Folge haben wird.                                                               

Verkehrsunfall
Am Samstag, 08.08.2009, um 1256 Uhr, kam es auf der Bahnhofstrasse zu einer Kollision zwischen einer Zugskomposition der Appenzeller Bahnen und einem Personenwagen. Der Pw-Lenker wollte Höhe der Liegenschaft Nr. 13 seinen Wagen in eine freie Parklücke stellen. Aus diesem Grunde legte er den Rückwärtsgang ein. Obwohl er den von hinten herannahenden Zug sah, – der Autolenker war der Meinung der Zug würde angehalten -, setzte er seine Rückwärtsfahrt fort. Beim Ausschwenken touchierte er mit der rechten vorderen Fahrzeugecke die linke Seite der Bahn. Es entstand mittlerer Sachschaden, verletzt wurde niemand.

St.GallenSt.Gallen / 08.08.2009 - 16:03:35