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Polizei befreit Hund aus Auto im Parkhaus

Basel. Die Kantonspolizei hat einen jungen Hund aus einem Auto befreit. Der Mischling war über mehrere Stunden im Fahrzeug eingesperrt, das im Spitalparking abgestellt war.

In Parkhäusern sind die Temperaturen hoch; der Hund hechelte denn auch stark und wirkte apathisch. Die Polizei wird die Halterin wegen Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz verzeigen; ihr droht eine Busse von mehreren hundert Franken.

Dass in Parkhäusern die Thermometer einen sehr hohen Quecksilberpegel anzeigen können, vergessen Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer zuweilen. Gegen 13 Uhr fanden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Kantonspolizei – unter ihnen Fachleute der Diensthundegruppe – im dritten Untergeschoss des Spitalparkings ein Auto vor, in dem ein Hund sichtbar unter den fast tropischen Temperaturen litt. Seit 7 Uhr war das Fahrzeug laut einem Hinweis dort parkiert. Der Hund, den die Polizisten durch die geschlossenen Scheiben beobachteten, hechelte stark und reagierte kaum noch auf äussere Reize. Der junge Mischling hatte seine kurze Leine durchgebissen und Teile des Sitzes verbissen (siehe Bilder).

Da es den Polizistinnen und Polizisten nicht gelang, das Fahrzeug mit Werkzeugen zu öffnen, mussten sie die rechte Seitenscheibe einschlagen, um den Hund zu befreien. Nachdem sie den Hund wegen des Kreislaufes bewegt und ihm Wasser zu trinken gegeben hatten, brachten sie ihn in die Tierstation des Veterinäramtes. Die Hundehalterin meldete sich um 17.30 Uhr auf der Polizeiwache Kannenfeld. Am Freitagmorgen konnte sie ihren inzwischen wieder erholten Hund in der Tierstation auslösen.
Die Polizei verzeigt die Besitzerin nun wegen Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Sie muss mit einer Busse von mehreren hundert Franken und zusätzlichen Gebühren rechnen.

Der jüngste Fall gibt der Polizei Anlass, wieder einmal an eine wichtige Regel zu erinnern: In der warmen Jahreszeit dürfen Halterinnen und Halter ihre Hunde nur im Notfall für kurze Zeit in einem unbeaufsichtigten Auto zurücklassen. Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge, die in der prallen Sonne parkiert sind, sondern auch für jene Autos, die in Parkhäusern abgestellt sind. Zusammen mit der Feuchtigkeit entwickelt sich dort oft ein fast tropisches Klima, das zu Hitzestau und Kollaps führen kann. Sowohl in Parkings als auch im Freien gilt: Selbst wenn die Scheiben abgedunkelt und leicht geöffnet sind, steigen die Temperaturen im Autoinnern innert kürzester Zeit derart an, dass die Tiere einen Kollaps erleiden können. Nebst dem Verlust des Tieres kommt es dann auch noch zu einer Verzeigung und einer Busse, die bis zu 1000 Franken betragen kann. Den Hundebesitzern werden zudem die Kosten des Tierarztes und des Verfahrens belastet. Idealerweise lassen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Vierbeiner bei heissem Wetter denn auch zuhause. Keinesfalls aber sollten sie die Tiere im Auto einschliessen.

Personen, die einen eingeschlossenen, leidenden Hund bemerken, sind gebeten, umgehend die Nummer 117 anzurufen. Die Diensthundegruppe der Kantonspolizei ist rund um die Uhr im Einsatz und kann innert Minuten vor Ort sein. Vor Selbsthilfe, insbesondere dem Einschlagen der Autoscheiben, ist dringend abgeraten.

Basel-StadtBasel-Stadt / 10.07.2009 - 15:21:47