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Patententzug gegen St. Galler Wirt war korrekt

St.Gallen. Die Stadt St. Gallen hat einem Wirt, der in seinem Lokal das Rauchverbot trotz wiederholter Kontrollen und Ermahnungen nicht einhielt, zu Recht das Gastwirtschaftspatent entzogen.

Dies hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.
 
Es wies die Beschwerde des Wirts gegen den Patententzug ab und auferlegte ihm 2000 Franken Verfahrenskosten. Das Urteil wurde im Internet veröffentlicht. Der Wirt erwägt, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie das Regionaljournal Ostschweiz von Radio DRS am Donnerstag berichtete.
 
Der Wirt hatte für sein Lokal erfolglos eine Ausnahmebewilligung als «Raucherbeiz» beantragt. Nach dem Inkrafttreten des Rauchverbots führte die Stadtpolizei im Restaurant wiederholte Kontrollen durch. Jedesmal wurden rauchende Gäste angetroffen.
 
Behördliche Aufforderungen, das Rauchverbot in seinem Lokal durchzusetzen, ignorierte der Wirt. Die Polizei erstattete Strafanzeigen gegen ihn. Im Januar 2009 entzog ihm die Stadtpolizei mit sofortiger Wirkung das
Gastwirtschaftspatent und drohte ihm die zwangsweise Schliessung des Lokals an.
 
Gegen den Patententzug rekurrierte der Wirt erfolglos. Er blitzte im Februar 2009 zuerst beim kantonalen Volkswirtschaftsdepartement ab. Dieses erachtete den Patententzug als verhältnismässig und notwendig, um die Rechtsordnung zu gewährleisten. Zum gleichen Urteil kam jetzt auch das Verwaltungsgericht.

St.GallenSt.Gallen / 03.09.2009 - 15:16:46