• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Parlament will generelles Rauchverbot

Herisau. In Ausserrhoden soll in Zukunft nach Tessiner Vorbild ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, auf Schularealen und in Restaurants gelten.

Nach einer angeregten Debatte entschied der Kantonsrat in erster Lesung, in öffentlichen Gebäuden und auf Schularealen ein generelles Rauchverbot zu erlassen. Ausnahmen soll die Regierung beispielsweise für Gefängnisse und Kliniken bewilligen können, in denen für Süchtige auf Entzug die Zigarette ein wichtiger Ersatz ist.

Rauchfreie Restaurants
Zusätzlich nahm der Rat einen noch weitergehenden Antrag zum Schutz vor dem Passivrauchen an. Danach soll in allen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, also auch in Restaurants, ein Rauchverbot gelten. Nur in abgetrennten Räumen, sogenannten Fumoirs, soll Rauchen noch erlaubt sein.

Die Regierung wollte nicht so weit gehen. Sie schlug ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol vor. Jetzt muss sie die beiden beschlossenen Bestimmungen auf die zweite Lesung in Einklang bringen.

Der Tabakverkauf an Jugendliche unter 16 Jahren wird verboten, ebenso der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche an Automaten. Die Regierung soll für ein Verbot des Tabakverkaufs an unter 18-Jährige eine regionale Lösung suchen.

Was halten Sie vom Rauchverbot? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an redaktion@appenzell24.ch

Kanton soll auch bezahlen
Bei der Finanzierung der Spitex setzten sich die Gemeinden durch. Die Regierung wollte die Finanzierung ganz den Kommunen übertragen. Das Parlament war anderer Ansicht: Es entschied, Kanton und Gemeinden sollten die spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege gemeinsam regeln.

Neu sind in dem modernen Gesundheitsgesetz eine konkrete Gesundheitsplanung, mehr Prävention, ein Gesundheitsrat, eine Heim-, eine Ethik- und eine Honorarprüfungskommission. Erstmals werden Patientenrechte und die Heimaufsicht gesetzlich verankert. Die freie Heiltätigkeit – und damit die Ausserrhoder Tradition der «Naturärzte» – bleibt gewährleistet.

Dagegen wird der Beruf des kantonal approbierten Zahnarzts – auch eine Ausserrhoder Spezialität – abgeschafft, weil es kaum mehr Ausbildungsplätze für diese Berufsgattung gibt. Die 52 approbierten Zahnärzte im Kanton dürfen ihren Beruf aber weiterhin ausüben.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 25.06.2007 - 18:46:00