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Pandemie: Schulen werden zu Massnahmen aufgefordert

SG. Das Bildungsdepartement hat heute den Schulträgern und Schulleitungen ein Informationsschreiben über die Vorbereitung auf eine Grippepandemie zugestellt.

Darin werden die Schulen aufgefordert, erste Hygienemassnahmen zu treffen sowie Lehrpersonen und Eltern darüber sowie über das Verhalten bei Grippesymptomen so rasch wie möglich zu informieren. Die Schulen werden ihren Betrieb wie vorgesehen am Montag, 10. August 2009, aufnehmen – von Schulschliessungen wird im Moment abgesehen.

Das Bildungsdepartement hat in Absprache mit Kantonsarzt Markus Betschart die Schulträger der öffentlichen Volksschule, die Schulleitungen der Sonderschulen, die Schulleitungen der Berufsfachschulen und der Mittelschulen sowie die Schulleitungen der privaten Volksschulen und Mittelschulen über die Vorbereitung auf eine Grippepandemie in einem Schreiben informiert. Dieses Schreiben wurde im Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2009/10 verfasst, das nächsten Montag wie üblich starten wird. Von Schulschliessungen wird im Moment abgesehen. Die Schulleitungen werden jedoch ersucht, ihre Krankheits- und Verdachtsfälle zu erfassen und über den Schularzt dem Kantonsarzt zu melden, falls an ihrer Schule mindestens drei Krankheits- oder Verdachtsfälle auftreten. Über das weitere Vorgehen wird dann der Schularzt, beziehungsweise der Kantonsarzt entscheiden.

Verstärkte Hygiene und kranke Kinder zu Haus bleiben
Die Schulleitungen werden aufgefordert, die Hygienemassnahmen, welche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) herausgegeben hat, zu befolgen und die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu instruieren. Von weiteren Hygienemassnahmen wird im Moment abgesehen.
Bei Erkrankungen und Verdachtsfällen werden die Eltern ersucht, ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken. Erkrankte Lehrpersonen müssen ebenfalls zu Hause bleiben. Falls eine Schülerin oder ein Schüler in der Schule Grippesymptome zeigt, werden diese von der Lehrperson umgehend nach Hause geschickt. Die Eltern werden vorgängig telefonisch kontaktiert.

Lehrpersonen, die im gleichen Haushalt leben wie eine Person, die an Grippe erkrankt ist oder bei der ein entsprechender Verdacht besteht, können grundsätzlich Unterricht erteilen, werden jedoch zu gewissen Verhaltensregeln aufgefordert. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler ab der ersten Klasse; sie können also die Schule besuchen. Eine Ausnahme besteht für den Kindergarten: Kindergartenkinder sowie Lehrpersonen im Kindergarten sollten sieben Tage zu Hause bleiben, falls sie im gleichen Haushalt leben wie eine erkrankte Person.

Lage wird laufend analysiert
Zusammen mit dem Kantonsarzt analysiert das Bildungsdepartement die Lage laufend. Würden sich Krankheitsabwesenheiten an einer Schule häufen, so könnte dies den Schulbetrieb stark tangieren. Aus schulbetrieblichen Gründen könnte es sich dann aufdrängen, den Unterricht klassen- oder schulhausweise vorübergehend einzustellen. Allfällige Überbrückungen des Unterrichts würden situativ und im Rahmen des Möglichen beschlossen.

St.GallenSt.Gallen / 05.08.2009 - 10:41:56