Osterwochenende: Über 200 Personen angezeigt
Am verlängerten Wochenende hat die Kantonspolizei über 200 Personen wegen Nichteinhaltung der Distanzregeln, Versammlungen von mehr als fünf Personen oder Nichteinhaltung der Zutrittsverbote zu öffentlichen Plätzen und Parks angezeigt. Mehrere Verkehrsunfälle und -verstösse wurden festgestellt. Die Kantonspolizei ruft die Bevölkerung auf, sich weiterhin strikte an die Empfehlungen und Richtlinien der Behörden zu halten.
Einsätze im Zusammenhang mit den COVID-19-Richtlinien
Am Osterwochenende hat die Kantonspolizei über 200 Personen angezeigt, die gegen Richtlinien verstossen haben, die im Rahmen der Pandemie erlassen wurden. So wurden 176 Ordnungsbussen ausgesprochen, weil die Distanzregeln und das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen nicht eingehalten wurden. Zudem wurden Zutrittsverbote zu öffentlichen Plätzen und Parks missachtet. Des Weiteren mussten Patrouillen in Geschäften und Gaststätten intervenierten, welche die Richtlinien nicht beachtet haben. 34 Personen wurden bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Unter anderem konsumierten in Plasselb acht Personen Getränke auf der Terrasse einer öffentlichen Gaststätte, während sie auf ihr Take-away-Essen warteten. Sie erhielten eine Ordnungsbusse und der Inhaber der Gaststätte wurde angezeigt. In Avry-sur-Matran wurde ein Rapport an die zuständige Behörde weitergeleitet, weil ein Geschäft Produkte zum Verkauf anbot, die nicht zum Grundbedarf gehören.
Verkehrssicherheit
Bei Verkehrsunfällen wurden zwei Personen leicht verletzt. Am Samstag, 11.04.2020, um 15.20 Uhr, hat eine 53-jährige Automobilistin eine 65-jährige Motorradfahrerin in Schwarzsee angefahren. Diese wurde leicht verletzt. Der Einsatz einer Ambulanz war nicht nötig. Am Sonntag, 12.04.2020, um 03.05 Uhr, hat ein 36-jährige Automobilist vermutlich wegen seiner körperlichen Verfassung die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und seine Fahrt auf dem Dach an einer Hauswand in Rossens beendet. Der Fahrer wurde leicht verletzt und mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Ihm wurde der Führerausweis entzogen.
Am Sonntag, 12.04.2020, gegen 10 Uhr, hat die Polizei nach einem Benzindiebstahl bei einer Tankstelle in Belfaux den mutmasslichen Täter in Villars-sur-Glâne aufgefunden. Er leistete den Zeichen der Polizei keine Folge und flüchtete am Steuer seines Fahrzeugs in Richtung Freiburg. Nachdem er einen Unfall mit Sachschaden und mehrere Verstösse begangen hat, wurde der Flüchtige schliesslich in Givisiez festgenommen und als 15-jähriger Junge identifiziert, der in der Region wohnhaft und der Polizei bekannt ist. Er gestand sowohl den Diebstahl des Fahrzeugs als auch die anderen Delikte. Eine Untersuchung läuft. Er wurde von der Jugendrichterin angehört, die ihn in Untersuchungshaft gesetzt hat.
Am Samstag, 11.04.2020, um 16.40 Uhr, fiel einer Polizeipatrouille die aggressive Fahrweise eines Automobilisten in Düdingen auf. Beim Anblick der Polizei ergriff der Fahrer am Steuer seines Fahrzeugs die Flucht und gefährdete die anderen Verkehrsteilnehmer. Dank des eingesetzten Polizeiaufgebots konnte er aufgegriffen werden. Der 28-jähriger Fahrer und Besitzer des Autos wurde verhaftet und wird bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Am selben Tag um 19.53 Uhr wurde ein 41-jähriger Automobilist in Autigny mit einer Netto-Geschwindigkeit von 164 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen. Der Führerausweis wurde ihm entzogen und das Fahrzeug beschlagnahmt.
Am Sonntag, 12.04.2020, um 08.40 Uhr, war der Einsatz einer Polizeipatrouille wegen drei Personen nötig, die in Morlon am Ufer des Greyerzersee, das nicht mit Wasser bedeckt war, Motocross fuhren, obwohl dies strikt untersagt ist. Sie wurden in Vuippens aufgegriffen. Der 23-Jährige, der 24-Jährige und der 26-Jährige sind in der Region wohnhaft und fuhren mit nicht immatrikulierten Motorrädern. Gegen 15.30 Uhr wurden zwei Motorradfahrer aus dem selben Grund in der Gemeinde Morlon aufgegriffen. Die beiden 16- und 19-Jährigen fuhren ohne Helm, verfügten nicht über die nötige Führerausweiskategorie und fuhren mit nicht immatrikulierten und nicht versicherten Motorrädern.