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Oberstes Gesetz ist die Wellness der Seele

St.Gallen. Kirchenjurist Claudius Luterbacher erfüllt im Bistum St. Gallen einen vielseitigen Job.

Ob als bischöflicher Rechtsberater oder als Richter: Oberstes Gesetz ist im Kirchenrecht immer das Seelenheil – «die Wellness der menschlichen Seele», wie es Luterbacher modern ausdrückt.
Das Büro des Kirchenjuristen im St. Galler Klosterareal, eine ehemalige Mönchszelle, ist ziem-lich eng. Neben dem Büchergestell mit den dicken Bänden des «Codex Iuris Canonici» ist Platz für einen Computer-Arbeitsplatz – auch das kanonische Recht ist heute digitalisiert -, ein rundes Tischchen und Stühle.Der 30-jährige Luterbacher, studierter Theologe und Ökonom, schrieb an der Universität Freiburg eine Dissertation über Sozialethik. Danach war der Schritt zum Kirchenrecht für ihn nicht mehr weit: Ethik und Gerechtigkeit seien auch für das Verständnis des Kirchenrechts zentral, erklärt er.

Studium im Auftrag des Bischofs

Im Auftrag des St. Galler Bischofs Markus Büchel studierte Luterbacher inStrassburg Kirchenrecht und Staatskirchenrecht. Danach wurde er im Oktober 2008 Mitglied der zehnköpfigen Bistumsleitung in St. Gallen.
Sein Fach sei mehr eine theologische als eine juristische Disziplin, betont der Kirchenrechtler. Oberstes Gesetz ist das «salus animarum», das Seelenheil.  Oder, modern und ganzheitlich betrachtet, die «Wellness» der menschlichen Seele.

Neben dem universalen Kirchenrecht aus Rom gelten in St. Gallen örtliche, vom Bischof erlassene Regelungen. Natürlich «atmet das Kirchenrecht Tradition», sagt Luterbacher. Änderungen in den Verhältnissen verpflichten aber zu stetiger Erneuerung.
Zu seinen Aufgaben gehört die juristische Beratung von Bischof Markus Büchel.  Aktuell geht es etwa um die Bildung von Seelsorge-Einheiten. Wird irgendwo ein Pfarrhaus verkauft oder ein Kloster aufgehoben, dann stellen sich ebenfalls rechtliche Fragen. Oft ist Luterbacher auch juristischer Ratgeber der Pfarreien.
Wirbel um Pius-Bruderschaft

Für «Wirbel» sorgte Anfang 2009 die traditionalistische Pius-Bruderschaft. Dass Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von vier Bischöfen, darunter der Holocaust-Leugner Richard Willi-amson, rückgängig machte, wurde in St. Gallen zuerst via Medien bekannt. Die offizielle Kommunikation des Vatikans folgte mit Verspätung.
Als sich die Telefonanrufe von Journalisten bei Luterbacher häuften, war ihm die Brisanz des Themas sofort klar. Er recherchierte. Danach verfasste er einen offenen Briefs des Bischofs und der Bistumsleitung mit. Darin wurde auch Kritik am Vatikan geäussert.

Vielseitig
Als «ausgesprochen vielseitig» schätzt der Kirchenjurist seinen Job. Das Bistum St. Gallen sei überschaubar (Kantone St. Gallen und beide Appenzell) und biete «paradiesische Verhältnisse».
Luterbacher erwähnt das gute Einvernehmen zwischen dem Bistum und dem katholischen Konfessionsteil, aber auch einen Bischof, der nach gut st.  gallischer Tradion sein Amt nicht als Hierarch ausübt, sondern viele Aufgaben delegiert und die Betroffenen in die Entscheidungsfindung einbezieht.

Kirchenrichter
Einen kleineren Teil seines Pensums arbeitet Luterbacher als Kirchenrichter: Zusammen mit zwei Priestern bildet er das dreiköpfige Gericht. Die Urteile betreffen haupt-sächlich Ehenichtigkeits-Verfahren. Die Richter werden vom Bischof jeweils auf fünf Jahre ernannt.

St.GallenSt.Gallen / 21.07.2009 - 11:53:48