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Neue Subventionsordnung für Konzert und Theater St.Gallen

St.Gallen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt einstimmig das neue Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen.

Einzig bei der Finanzierung des Staatsbeitrags beantragt die Kommission dem Kantonsrat eine Änderung, indem die Hälfte des Betrages dem Lotteriefonds entnommen werden soll. Die Regierung schlägt einen Lotteriefonds-Anteil von 40 Prozent vor. Damit kann der Kantonsrat die Vorlage in der April-Session in erster Lesung beraten. Das letzte Wort werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben. Die Vorlage unterliegt mit jährlichen Staatsbeiträgen von 18,98 Millionen Franken dem obligatorischen Finanzreferendum.

Die vorberatende Kommission erachtet es als richtig, Konzert und Theater St.Gallen als bedeutendsten Schwerpunkt der kantonalen Kulturförderung und als traditionsreiche Kultureinrichtung von überregionaler Bedeutung stärker in die Verantwortung des Kantons zu überführen. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) seien die Rahmenbedingungen nun geschaffen, dass auch die Nachbarkantone Konzert und Theater St.Gallen massgeblich mitfinanzieren. Vor diesem Hintergrund plant der Kanton neu 70 Prozent, die Stadt St.Gallen 30 Prozent des Subventionsbeitrags von Konzert und Theater St.Gallen zu tragen.

Hoher Eigenfinanzierungsgrad
Für die vorberatende Kommission unter Vorsitz von Kantonsrätin Imelda Stadler war auch die Höhe des Subventionsbedarfs berechtigt und unbestritten. Der jährliche Subventionsbedarf für Konzert und Theater St.Gallen beträgt neu insgesamt 27,1 Millionen Franken. Der Kanton soll davon 19 Millionen Franken, die Stadt 8,1 Millionen Franken tragen. Der Kantonsbeitrag erhöht sich damit um rund 5,8 Millionen Franken jährlich. Die eigentliche Mehrbelastung wird aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, da dem Kanton die Beiträge der Nachbarkantone zufliessen werden.

Die Mitglieder der vorberatenden Kommission begrüssten den im Vergleich zu ähnlichen Theaterbetrieben im deutschsprachigen Raum mit rund 35 Prozent sehr hohen Eigenfinanzierungsgrad von Konzert und Theater St.Gallen. Sie erachteten es als wichtig, dass die Genossenschaft auch ihn Zukunft einen Eigenfinanzierungsgrad in dieser Grössenordnung anstrebt. Entsprechende Vorgaben sollen, wie in der Botschaft vorgesehen, im Leistungsauftrag der Regierung festgehalten werden.

Die vorberatene Kommission folgte auch der Idee, dass der Kanton aufgrund seines grösseren Engagements die beiden Spielstätten in St.Gallen, das Theatergebäude und das Tonhallegebäude, im unentgeltlichen Baurecht von der Stadt übernimmt. Damit werden klare Zuständigkeiten und Verantwortlichen geschaffen.

Abstimmung voraussichtlich im Herbst

Einzig bei der Finanzierung des Staatsbeitrags beschloss die Kommission mit neun zu acht Stimmen, diesen anstatt im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent je zur Hälfte aus dem allgemeinen Staatshaushalt und dem Lotteriefonds zu finanzieren. Die gemäss dem Entwurf der Regierung vorgesehene 60-prozentige Finanzierung des Staatsbeitrags aus dem allgemeinen Haushalt hat im Urteil einer knappen Kommissionsmehrheit eine zu grosse Änderung in der Belastung der Staatsfinanzen zur Folge. Vor dem Hintergrund des geplanten Anstiegs des Beitragsvolumens erachtete die Kommissionsmehrheit die mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel angestrebte Entlastung des Lotteriefonds als nicht angemessen.

Nach eingehender Diskussion beschloss die vorberatende Kommission mit 17 zu 0 Stimmen einstimmig, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. Die Vorlage wird in der April- und in der Junisession 2009 behandelt. Wenn der Kantonsrat im Juni 2009 und die Bevölkerung an der Volksabstimmung im Herbst 2009 der Vorlage zustimmen, kann das neue Gesetz am 1. Januar 2010 in Vollzug gesetzt werden.

St.GallenSt.Gallen / 23.03.2009 - 08:49:40