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Neue Standards für die Radikalisierungsprävention in der Schweiz


Die Anlauf- und Fachstellen Extremismus von Basel-Stadt, Bern, Genf und Winterthur haben gemeinsam das Handbuch „Radikalisierung in der Schweiz“ erarbeitet.

Es bietet eine umfangreiche Sammlung von Praxiserfahrungen und legt erstmals Qualitätskriterien fest für die Beratung in der Extremismusprävention in der Schweiz.

2017 trat der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in Kraft. Die Schweiz verstärkte damit die Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus, nachdem die Zahl von Dschihadreisenden gestiegen und die Gefahr von Terroranschlägen zugenommen hatte.

Eine der Massnahmen des Aktionsplans sieht den Aufbau von regionalen Anlauf- und Fachstellen zur Prävention von Radikalisierung und Extremismus vor. Basel-Stadt, Bern, Genf und Winterthur gehören zu den Pionieren. Das Handlungsfeld der Radikalisierungsprävention war neu, die Fallmenge im Bereich zu anderen Beratungsdiensten eher gering. Es gibt in der Schweiz nur wenige Fachpersonen und diese stehen vor vergleichbaren Herausforderungen. Inzwischen verfügen sie über fundierte Erfahrungen in Beratungsprozessen, Präventionsmassnahmen und Wissensvermittlung.

In einem institutionellen Austausch haben die vier Anlauf- und Fachstellen ein gemeinsames Verständnis der Radikalisierungsprävention und neun einheitliche Qualitätskriterien für Fachstellen entwickelt. Diese sind im heute erschienenen Handbuch „Radikalisierung in der Schweiz“ publiziert; es setzt damit erstmals Standards für die Radikalisierungsprävention in der Schweiz. Das Handbuch vergleicht zudem die verschiedenen Organisationsformen und enthält eine umfangreiche Sammlung von Praxiserfahrungen und Fallbeispielen. Die Publikation wurde durch das Impulsprogramm zur Umsetzung des Nationale Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) unterstützt.

Die Fachstellen werden weiterhin eng zusammenarbeiten, geplant ist zum Beispiel ein regelmässiger fachlicher Austausch in Form von kollegialer Beratung und Fallsupervisionen. Vernetzung und Interdisziplinarität sollen gelebt werden, um die Qualität der Beratungsangebote weiterzuentwickeln und auch auf neue Phänomene frühzeitig reagieren zu können. Damit Radikalisierung, Extremismus und Gewalt verhindert werden können.

Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Larich – shutterstock.com


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News / 31.05.2022 - 10:11:20