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Neue Pflegefinanzierung führt zu Vollzugschaos

St.Gallen. Pflegebedürftige in Pflegeheimen und mit Spitex-Betreuung sollen nicht die negativen Folgen der angespannten Lage in der Gesundheitspolitik ausbaden.

Dieses Risiko geht der Bundesrat aber aus Sicht der Regierung des Kantons St.Gallen ein, da die überstürzte Einführung der neuen Pflegefinanzierung zu einem Vollzugschaos in den Kantonen führt. Auch deshalb unterstützt der Kanton St.Gallen nun die Konferenz der Kantonsregierungen, welche dem Bundesrat beantragen wird, das Inkrafttreten vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.
Lange haben die eidgenössischen Räte um das Revisionspaket «Pflegefinanzierung» zum Krankenversicherungsgesetz gerungen. Wesentlichste Neuerung ist, dass sich der Staat und damit die Steuerzahlenden an den Kosten der Langzeitpflege in Heimen und bei der Spitex sowie an der Übergangspflege zwischen Spital und zu Hause neu zu beteiligen haben. Im Spitex-Bereich kann die Umsetzung der Gesetzesänderung gar zu einer Mehrbelastung der Benutzenden führen. Nun hat der Bund in Eile einige wenige Ausführungsbestimmungen zum revidierten Krankenversicherungsgesetz erlassen. Viele komplexe Fragen sind aber offen geblieben, die nun die Kantone zu lösen haben.

Eilverfahren notwendig
Mit der vom Bundesrat angeordneten Umsetzungsfrist bis Mitte 2010 besteht für die Lösung der politischen, gesetzgeberischen und technischen Fragen in den Kantonen zu wenig Zeit. Auch der Kanton St.Gallen sieht sich gezwungen, die komplexe Materie im Eilverfahren vorzubereiten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass wichtige Aspekte nicht ausreichend geklärt und rechtzeitig umgesetzt werden können. Deshalb behält sich die St.Galler Regierung – wie beispielsweise auch die Thurgauer Regierung – vor, die Neuerungen erst ab dem Jahr 2011 umzusetzen. Dies dürfte auch im Sinn der Pflegebedürftigen sein, da sie keinen Nutzen von einem System haben, das nicht oder ungenügend greift.

Umsetzungsfragen betreffen nicht nur Kanton

Für die Umsetzung müssen nicht nur die Gesetzesgrundlagen beschlossen, sondern auch neue Abrechnungsstellen und -verfahren geschaffen werden. Die rund 120 st.gallischen Pflegeheime mit über 6’000 Bewohnenden müssen entsprechende Umstellungen vornehmen. Hinzu kommen die Spitex-Dienste und deren Nutzerinnen und Nutzer. Die Gemeinden sind ebenfalls von den Neuerungen betroffen. Da jeder Kanton für seine Pflegebedürftigen unabhängig vom Standort des Pflegeheims sorgen muss, hat die Kostenübernahme im Übrigen auch über die Kantonsgrenze hinweg zu funktionieren. Die Kantone müssen sich in der Umsetzung deshalb aufeinander abstimmen.

In guter Gesellschaft

Die Regierung ist klar der Ansicht, dass der Bundesrat auf seinen Entscheid zur Inkraftsetzung per 1. Juli 2010 zurückkommen muss. Die Regierung hat gegenüber der Konferenz der Kantonsregierungen bekräftigt, dass sie einen entsprechenden Rückkommensantrag unterstützt. Die kritische Haltung der St.Galler Regierung gegenüber den Umsetzungsbeschlüssen des Bundesrates wird nicht nur von den anderen Kantonen geteilt. Auch die Gemeinden, Patientenorganisationen und die Spitex- und Heimverbände mahnen, dass eine überstürzte Umsetzung nicht im Sinn der Pflegebedürftigen ist. Vielmehr soll ein System erarbeitet werden, das langfristigen Nutzen bringt und nachfolgend nicht mehr wesentlich verbessert werden muss, beispielsweise wenn die neue Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2012 eingeführt wird. Einzig die Krankenversicherer drängen auf eine rasche Einführung. Diese Haltung überrascht allerdings nicht, da sie mit der Neuordnung langfristig entlastet werden.

St.GallenSt.Gallen / 20.08.2009 - 09:25:57