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Neue Ergebnisse zum Rassismusfall

Winterthur/ZH. Neue Ergebnisse im Rassismusfall von Winterthur. Alle Teilnehmer sind geständig und beharren auf ihrer Meinung.

 Am Samstag, 30. Juni 2007, um 12.00 Uhr hat der türkische Politiker Dr. Dogu PerinçekPerincek zu einer öffentlichen Pressekonferenz ins Zentrum Töss in Winterthur eingeladen. Er ist dort aber nicht erschienen. Es trat ein anderer Türke auf und sprach in Winterthur zu den versammelten Medien und Landsleuten. Danach wurden der Redner und ein Organisator der Konferenz durch die Kantonspolizei Zürich vorübergehend festgenommen.

Geldstrafe und Busse
Am 13. Juni 2007 bestätigte das Kantonsgericht Waadt das erstinstanzliche Urteil gegen Dogu Perincek vom 9. März 2007 vollumfänglich. Das Bezirksgericht Lausanne hatte Dogu Perincek wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 100 Franken und einer Busse von Fr. 3 000 verurteilt, weil er wiederholt den Völkermord von 1915 bis 1917 an den Armeniern öffentlich geleugnet hatte.

Genozid habe nie stattgefunden
Zu diesem Urteil wollte Dogu Perincek in Winterthur vor den Medien öffentlich Stellung nehmen. Nun liess er den Teilnehmern der Pressekonferenz mitteilen, dass er nicht in die Schweiz einreisen konnte, weil er über kein Visum verfügte. An seiner Stelle trat von seiner Partei aber ein anderer türkischer Staatsangehöriger (mit Wohnsitz in Deutschland) auf, der öffentlich erklärte, er teile die Meinung von Dogu Perincek. Der Genozid an den Armeniern habe nicht stattgefunden, sei eine internationale Lüge. Gleichzeitig wurden im Saal entsprechende Plakate verteilt. Im Anschluss an diese Pressekonferenz wurden der türkische Redner (57) und ein türkischer Organisator (51) der Veranstaltung durch die Kantonspolizei Zürich verhaftet und der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland zugeführt.

Auf Meinung beharrt. Es gab nie einen Völkermord
Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung eröffnet. Der zuständige Pikettstaatsanwalt hat die beiden Angeschuldigten noch am gleichen Tag untersuchungsrichterlich einvernommen. Sie sind im äusseren Sachverhalt soweit geständig und beharren darauf, einen Völkermord an den Armeniern habe es nicht gegeben. Beide erklärten sich für nicht schuldig. Nach deren Einvernahme wurden die Angeschuldigten aus der Haft entlassen und auf freien Fuss gesetzt. Das Verfahren dauert fort.


Mehr Infos zum Rassismusfall finden Sie hier

ZürichZürich / 01.07.2007 - 10:13:00