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Naturgefahrenbeurteilung für den ganzen Kanton

TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Projektauftrag für das Erkennen und Beurteilen der Naturgefahren erteilt.

Es werden Gefahrenkarten für den gesamten Kanton erarbeitet. Das Projekt basiert auf den Erfahrungen der Ergebnisse des Pilotprojektes «Lützelmurg» sowie auf der Grundlage der Gefahrenhinweiskarte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 6,4 Millionen Franken.

Die Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald verpflichten die Kantone Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie Sturzprozesse zu erstellen. Bis 2011 sind die Kantone aufgefordert, die Gefahrenkartierung abzuschliessen. Im November 2005 gab der Regierungsrat den Startschuss für ein Pilotprojekt zur Erstellung der Gefahrenkarten im Gebiet Lützelmurg. Auf der Basis der Ergebnisse dieses Pilotprojekts werden nun im Sinne der Naturgefahrenprävention die Gefahrenkarten für das ganze Kantonsgebiet erstellt. Das Projekt wird finanziert durch Beiträge des Bundes, der Thurgauer Gebäudeversicherung und des Kantons. Die Gemeinden werden ihren Beitrag bei der Erarbeitung der Grundlagen und später bei der Umsetzung leisten.

Die Arbeiten erfolgen in den zwei Teilprojekten Gefahrenkarte und Umsetzungsfragen. Im ersten Teilprojekt werden die Gefahrenkarten für die beiden Prozesse «Wasser» und «Rutschung» in Form eines GIS-Datensatzes erstellt, damit diese Karten den Gemeinden und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Das zweite Teilprojekt erarbeitet die rechtlichen und administrativen Massnahmen, die zur Umsetzung der Erkenntnisse in der Zonen- und Nutzungsplanung notwendig sind. In einem Bericht zuhanden des Regierungsrates werden die konkreten Anträge für die Umsetzung und das weitere Vorgehen formuliert. Für die Unterstützung der Arbeiten in den beiden Teilprojekten wird ein ausgewiesener Naturgefahrenfachmann beigezogen.

Der Regierungsrat hat im November 2005 den Entwurf der Gefahrenhinweiskarte für das gesamte Kantonsgebiet in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund dieser Vernehmlassung wurde die Gefahrenhinweiskarte überarbeitet. Der Stand Oktober 2007 dieser Karte ist nun vom Regierungsrat genehmigt worden. Er hat das Amt für Umwelt beauftragt, die Gefahrenhinweiskarte den Politischen Gemeinden und der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen und über die Wirkungen zu informieren.

ThurgauThurgau / 13.08.2009 - 08:28:29