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Nach halsbrecherischer Flucht festgenommen

Zürich. Ein Fahrzeuglenker versuchte sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Wegen seiner rücksichtslosen Fahrt hatte er einen Reifenschaden erlitten.

Am frühen Morgen des 29. August, kurz nach 1 Uhr fiel einer Patrouille der Stadtpolizei Zürich im Kreis 4 ein Fahrzeuglenker auf, welcher an der Feldstrasse verbotenerweise nach links in die Brauerstrasse fuhr.

Als die Polizisten das Fahrzeug anhalten und den Lenker kontrollieren wollten, flüchtete dieser in seinem roten Personenwagens. Er fuhr mit teilweise stark übersetzter Geschwindigkeit durch verschiedene Strassen im Kreis 4, 5 und dann via Milchbucktunnel auf die Autobahn in Richtung St. Gallen. Dabei missachtete er diverse Verkehrsregeln.

Die Streifenwagenbesatzung folgte dem Auto in sicherer Distanz und forderte per Funk weitere Einsatzfahrzeuge an. Nachdem der Lenker des Fluchtfahrzeuges diverse Randsteine touchiert und Trottoirs befahren hatte, verlor der Wagen im Milchbucktunnel einen Teil des vorderen rechten Pneus. Trotzdem liess sich der Lenker nicht stoppen und fuhr unbeirrt mit rund 130 km/h auf drei Pneus und einer Felge weiter. Wenig später sah eine andere Patrouille der Stadtpolizei das Fahrzeug auf der Autobahn in Dietlikon vorbeifahren.

Die Polizisten folgten dem Flüchtenden als er nach rechts in die Oberlandautobahn und dann via Autobahnausfahrt in Richtung Dübendorf und Wangen fuhr. Dort endete die Fahrt auf einem Feldweg. Als die Polizisten ausstiegen, um den Lenker zu kontrollieren, flüchtete dieser zu Fuss weiter.

Einem Polizisten, welcher ihm zu Fuss folgte, gelang es den Flüchtenden einzuholen und trotz heftiger Gegenwehr festzunehmen. Beim Fahrzeuglenker handelt es sich um einen 39-jährigen Schweizer. Nachdem der Atemlufttest positiv ausgefallen war, wurde eine Blut und Urinprobe angeordnet. Zudem wurden im Fahrzeug kleinere Mengen Drogen sichergestellt.

Ob dies der einzige Grund für die halsbrecherische Flucht war, wird durch die Staatsanwaltschaft Zürich und die Stadtpolizei Zürich abgeklärt.

Stadt ZürichStadt Zürich / 29.08.2007 - 11:37:00