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Mitteilungen aus dem Regierungsrat

TG. Der Regierungsrat aus dem Kanton Thurgau hat diverse Mitteilungen.

 Der Regierungsrat
•    ist einverstanden mit einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes
•    leistet einen Lotteriefondsbeitrag von 100 000 Franken an die Drucklegung der Autobiografie des Arboner Industriellen Johann Heinrich Mayr

Schutz von Personendaten bei Schengener Zusammenarbeit
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist einverstanden mit der Übernahme eines Beschlusses, der den Schutz von Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Schengener Zusammenarbeit regelt. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Der Beschluss zwischen der Schweiz und der EU soll den Schutz personenbezogener Daten regeln, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Schengener Zusammenarbeit verarbeitet werden. Er übernimmt die allgemeinen Grundsätze zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und enthält einige spezifische Vorschriften, insbesondere auch über die Bekanntgabe von Personendaten im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Aufgrund eines Abkommens mit der EU ist die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, jede Weiterentwicklung dieses Besitzstandes zu übernehmen.
Der Beschluss ist allerdings nicht direkt anwendbar. Er ist deshalb in das schweizerische Recht zu übernehmen, soweit dieses die vorgegebenen Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllt. Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet hauptsächlich Änderungen das Datenschutzgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Entwurfs des Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der anderen Schengen-Staaten.

Der Regierungsrat hat gegen die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes keine Einwände und ist auch mit den unterbreiteten Umsetzungsvorlagen grundsätzlich einverstanden. Allerdings macht er eine Anmerkung zu einer Bestimmung im Datenschutzgesetz. Trotz der Empfehlungen der EU an die Schweiz, die Unabhängigkeit des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu stärken, erachtet er eine Wahl durch die Exekutive auf Amtsdauer nach wie vor als ausreichend zur Gewährleistung der Unabhängigkeit. Aus diesem Grund beurteilt er die vorgeschlagene Genehmigung der bundesrätlichen Wahl durch die Bundesversammlung als nicht notwendig. Entweder wähle der Bundesrat oder die Bundesversammlung die Amtsperson, gemischte Zuständigkeiten seien nicht sinnvoll.
 
Autobiografie des Arboner Industriellen Johann Heinrich Mayr wird gedruckt

I.D. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau leistet einen Beitrag von 100 000 Franken aus dem Lotteriefonds an die Publikation der Edition Johann Heinrich Mayr (1768 – 1838). Die Autobiografie Mayrs umfasst 25 handgeschriebene Bände mit über 3200 Seiten.
Der schriftliche Nachlass des Arboner Industriellen und Libanon-Reisenden Johann Heinrich Mayr liegt im Staatsarchiv des Kantons Thurgau. Darin befinden sich auch 25 handgeschriebene Bände mit dem Titel «Meine Lebenswanderung», Mayrs Autobiografie. Sie ist eine ausserordentlich wichtige Quelle zur Handels- und Industriegeschichte der Schweiz. Mayrs Memoiren bergen auch eine Fülle von Informationen, die für die lokale, kantonale und ostschweizerische Geschichtsforschung, namentlich jener über die Textilindustrie, von hoher Bedeutung sind. Abgesehen davon, dass seine Erinnerungen nicht ohne literarischen Anspruch geschrieben sind und einen hohen Unterhaltungswert besitzen. Die Texte Mayrs sind Eigentum des Kantons Thurgau und existieren bis jetzt nur als nicht einfach zu entziffernde Unikate im Staatsarchiv. Ihre Aufarbeitung und Publikation leistet nun einen bedeutenden Beitrag an die nationale und internationale Erforschung der Industrialisierung im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert.

Vor zehn Jahren hat sich unter der Leitung des Arboner Historikers Kurt Buenzli ein Projektteam gebildet mit dem Ziel, eine wissenschaftlich abgestützte Publikation von Mayrs Lebenserinnerungen zu realisieren. Die Aufarbeitung erfolgte in mehreren Phasen. Zuerst wurde Mayrs Manuskript zeichengetreu transkribiert und kontrolliert. Sodann wurde der Text mit erläuternden Fussnoten und mit einer wissenschaftlichen Einleitung versehen, die seine Bedeutung herausarbeitet. Die Drucklegung samt Registererstellung bildet nun die letzte Phase. Die Aufwendungen für diese letzte Phase belaufen sich auf 215 000 Franken, an die der Kanton Thurgau einen Beitrag von 100 000 Franken aus dem Lotteriefonds leistet.

Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat hat der Gemeinde Aadorf polizeiliche Kompetenzen und Aufgaben im Rahmen der Verkehrs-, Ordnungs- und Spezialgesetzgebung übertragen. Die Gemeinde beabsichtigt, privaten Sicherheitskräften derartige Aufgaben auf ihrem Gemeindegebiet zu übertragen. Sie hat deshalb um die entsprechende Ermächtigung ersucht. Zu den übertragenen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Bestrafung von Übertretungen in diesem Bereich oder auch die Ahndung von Übertretungen des Gesetzes über das Halten von Hunden sowie des Abfallgesetzes. Der Einsatz der beauftragten Personen hat unbewaffnet zu erfolgen.

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Kreuzlingen genehmigt. Mit der Änderung wurde das Einbürgerungsverfahren angepasst. Diese Änderung wurde im März 2009 vom Gemeinderat Kreuzlingen verabschiedet und im Mai 2009 in einer Volksabstimmung gutgeheissen.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die amtliche Vermessung angepasst. Mit einer neu formulierten Bestimmung kann der Kanton im Einzelfall und je nach Interessenlage bei der Ersterhebung und der Erneuerung der «Amtlichen Vermessung 93» sämtliche Kosten übernehmen. Dadurch müssen die Gemeinden, die bisher auch zahlungspflichtig waren, nicht mehr von einer Massnahme überzeugt werden, womit die Realisierung eines Vorhabens sichergestellt und die Abläufe beschleunigt werden können. Ebenfalls neu ist, dass das Amt für Geoinformation Verträge für Vermessungsarbeiten in Gemeinden abschliessen kann, wenn diese für die Gemeinden keine Kostenfolgen haben.

Der Regierungsrat hat die Tiefbauarbeiten für die Ufersicherung am Seerhein in der Gemeinde Gottlieben vergeben. Die Arbeiten wird die Firma Karl Geiges AG, Warth TG, zum Betrag von 126 000 Franken ausführen. Dabei werden die heutigen Ufersicherungen durch einen Uferschutz mit Kiessand, sogenannten Rollierungen, ersetzt.
Der Regierungsrat hat den Datenmodellwechsel und die Datenhomogenisierung in den Vermessungswerken der Politischen Gemeinden Homburg und Salenstein sowie die Waldcodierung im Vermessungswerk Homburg genehmigt. Die Kosten von 53 000 Franken für die den Datenwechsel und die Datenhomogenisierung werden zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Kanton getragen. Die Kosten von 8844 Franken für die Waldcodierung gehen voll zu Lasten des Kantons.
Der Regierungsrat hat die Erneuerung der amtlichen Vermessung der Poltischen Gemeinde Wigoltingen Los 9 genehmigt. Das Vermessungswerk und die neuen Pläne für das Grundbuch erlangen dadurch Rechtskraft und die alten Pläne werden ausser Kraft gesetzt.

Der Regierungsrat hat das neue Reglement über die Organisation der Wasserversorgung Schafferetsbuck, Gruppe Thurgau, auf seine Rechtmässigkeit geprüft und anschliessend genehmigt. Die Wasserversorgung Schafferetsbuck versorgt die ihm angehörenden Partner mit Trink-, Brauch- und Löschwasser.
Der Regierungsrat hat dem Forstrevier Neunforn-Uesslingen einen Investitionskredit von 20 000 Franken gewährt. Zusammen mit einem Beitrag von gut 11 000 Franken des Forstreviers kann damit die bestehende Seilwinde am Forsttraktor mit einer leistungsfähigen Doppeltrommel-Seilwinde ersetzt werden.

ThurgauThurgau / 06.08.2009 - 08:39:19