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Misslungener Diebstahl

Zürich. Ein Mann wollte in einem Fachgeschäft einen offenbar gestohlenen Geigenbogen verkaufen.

Am Freitagnachmittag, 1. Juni, verhafteten Detektive der Stadtpolizei Zürich in der Zürcher Innenstadt einen Mann. Dieser wollte vorgängig in einem Fachgeschäft einen offenbar gestohlenen Geigenbogen verkaufen. Der Fachhändler wurde auf den Bogen aufmerksam, weil dieser eine verblüffende Ähnlichkeit mit dem abhanden gekommenen Geigenbogen einer Kundin hatte.

Mitte September 2006 reiste eine 32jährige Schweizerin mit dem Zug von Zürich nach Genf. Am Zielbahnhof angekommen, verliess sie gedankenverloren das Zugabteil und musste mit Schrecken feststellen, dass sie ihren Geigenkoffer im Abteil zurück gelassen hatte. Die Suche nach dem Instrument im Wert von rund 50 000 Franken verlief erfolglos.

Am Nachmittag des 1. Juni, kurz vor 15 Uhr, bot ein 51-jähriger Franzose einem Fachhändler im Stadtkreis 1 mehrere Geigenbögen zum Kauf an. Dabei wurde der Händler auf einen sogenannten «Lamy-Bogen» im Wert von rund 28 000 Franken aufmerksam. Der erfahrene Geigenbauer erkannte, dass es sich beim angebotenen Stück um den entwendeten Bogen seiner Kundin handeln musste. Umgehend meldete er seinen Verdacht der Stadtpolizei Zürich. Die ausgerückten Detektive kontrollierten den Mann noch im Geschäft. Weil er sich nicht ausweisen konnte und widersprüchliche Angaben zum mitgeführten Musikmaterial machte, wurde er in die nächste Polizeiwache geführt.

Bei ersten Untersuchungen fanden Spezialisten auf den Oberflächen der Geige und der sechs Geigenbögen Spuren einer Nachbehandlung. Offenbar sollten auf diese Weise spezifische Holzeigenschaften und andere Merkmale verdeckt/entfernt werden. Der erwähnte «Lamy-Bogen» konnte aber aufgrund der Herstellerbezeichnung eindeutig der geschädigten Zugfahrerin zugeordnet werden. Für die anderen fünf Geigenbögen und die Geige sind weitere Ermittlungen nötig, um deren Echtheit und Herkunft zu klären. Sie wurden sichergestellt. Der französische Staatsbürger wird sich vor der Staatsanwaltschaft Zürich verantworten müssen.

Stadt ZürichStadt Zürich / 08.06.2007 - 11:25:00