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Mildere Strafe für Rheintaler Drogenhändler

St.Gallen. Das St. Galler Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe für einen Rheintaler Drogenhändler von vier auf dreieinhalb Jahre reduziert. der Mann hatte mit Heroin gehandelt.

Das St. Galler Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe für einen Rheintaler Drogenhändler von vier auf dreieinhalb Jahre reduziert. Der heute 32-jährige Mann hatte während Jahren mit Heroin in grösseren Mengen gehandelt.

Im Mai 2008 wurde der Mazedonier, der seit 20 Jahren in der Schweiz lebt, vom Kreisgericht Werdenberg-Sargans wegen schwerer Drogendelikte zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine damalige Freundin wurde mit zweieinhalb Jahren bestraft.

Der Verurteilte zog den Fall ans Kantonsgericht weiter. In der Verhandlung vom Mittwoch verlangte sein Verteidiger eine Milderung der Strafe auf zweieinhalb Jahre. Den Handel mit Heroin in Mengen von einigen hundert Gramm bestritt der Mann nicht, so dass das Kantonsgericht nur das Strafmass neu beurteilen musste.

Es reduzierte die Freiheitsstrafe um ein halbes Jahr auf dreieinhalb Jahre, wie es am Freitag bekanntgab. Es berücksichtigte die gute Führung des 32-Jährigen in der Strafanstalt Saxerriet und die lange Dauer seines Strafverfahrens.

Bald wieder auf freiem Fuss
Der Verurteilte befindet sich seit 2007 im vorzeitigen Strafvollzug. Zuvor hatte er ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen und einige Monate in einer stationären Massnahme verbracht. Da diese Zeit an die Strafe angerechnet wird, kann er im kommenden Sommer mit seiner Entlassung rechnen.

Als ihn der Gerichtspräsident in der Verhandlung auf seine Zukunftspläne ansprach, wollte er keine Antwort geben. Der Richter wies ihn darauf hin, dass er nach der Entlassung aus dem Strafvollzug mit der Ausweisung in sein Heimatland rechnen müsse. Zuständig dafür ist das kantonale Ausländeramt.

St.GallenSt.Gallen / 27.02.2009 - 11:49:22