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Mehr Schmuggelfleisch wegen Grillsaison

Basel. Seit einiger Zeit stellt die Schweizer Grenzwache eine Zunahme beim Lebensmittelschmuggel fest. Dabei wird vor allem Frischfleisch für den Grill geschmuggelt.

Seit Anfang August haben die Schweizer Grenzwächter in der Region Basel eine Zunahme beim Lebensmittelschmuggel festgestellt. Offensichtlich ist bei den Fleischschmugglern alles beliebt, was man auf den Grill oder in die Bratpfanne legen kann. So deckten die Grenzwächter in Basel bei ihren Zollkontrollen im Strassenverkehr täglich mehrere Schmuggelfälle von Pouletfleisch, Schweinebraten und anderem Frischfleisch auf. Dabei wurde die erlaubte Freimenge oft um bis das Zehnfache überschritten.

Geltende Zollvorschriften beachten
Die Grenzwache ruft deshalb die wichtigsten Zollvorschriften bei Fleisch und Alkohol in Erinnerung. Pro Person und Tag sind 0,5 Kilogramm Frischfleisch (Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Pferd, Esel und Maultier) zulässig. Zusätzlich können 3,5 Kilogramm Würste und Hausgeflügel pro Person und Tag aller Art mitgeführt werden. Bei den alkoholischen Getränken dürfen pro Person (ab 17 Jahren) pro Tag zwei Liter unter 15 Prozent Volumen und ein Liter über 15% Volumen eingeführt werden.

Will jemand mehr Lebensmittel oder alkoholische Getränke in die Schweiz einführen, kann er dies bis zu einem gewissen Umfang, wenn er die entsprechenden Zollabgaben und die Mehrwertsteuer bezahlt. Eine Anmeldung beim Grenzübertritt ist in jedem Fall erforderlich. Bei den besetzen Grenzübergängen können die entsprechenden Abgaben direkt vor Ort entrichtet werden.

Bei den nicht besetzten Passagen ist die schriftliche Selbstanmeldung vorzunehmen. Bei kleineren Grenzübergängen vor allem im ländlichen Gebiet darf nicht mit Waren über der Freimenge eingereist werden. Vor einem Einkauf im Ausland ist es daher ratsam, sich rechtzeitig zu erkundigen, bei welchem Übergang die eingekaufte Ware angemeldet und verzollt werden kann.

Basel-StadtBasel-Stadt / 19.08.2009 - 08:12:20