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Lkw-Fahrer doppelt bestraft

Am Mittwochmorgen (10.06.2020) hat die Schaffhauser Polizei bei einer Kontrolle im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen festgestellt, dass eine Kaffeemaschine das Sichtfeld des Chauffeurs beeinträchtigte und der Chauffeur ohne gültige Fahrberechtigung für den Anhängerzug unterwegs war.

Um 08.15 Uhr am Mittwochmorgen (10.06.2020) wurde durch einen Mitarbeiter der Schaffhauser Polizei bei der Triage des Schwerverkehrs in der Stadt Schaffhausen festgestellt, dass eine Kaffeemaschine auf dem Armaturenbrett eines Lastwagens stand. Zwecks eingehender Kontrolle wurde dieses Fahrzeug ins Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen geführt.

Bei der Überprüfung des freizuhaltenden Sichtfelds des Chauffeurs wurde festgestellt, dass die Kaffeemaschine, welche auf dem Ablagetisch bzw. Armaturenbrett stand, die Sicht des Chauffeurs beeinträchtigte. Bei der weiteren Kontrolle des Anhängerzuges sowie des Chauffeurs konnte zudem festgestellt werden, dass die erforderliche Führerausweiskategorie CE des Chauffeurs, seit dem 11.04.2019 abgelaufen war. Somit war der Mann ohne erforderliche Berechtigung unterwegs.

Der fehlbare Lastwagenchauffeur, ein 45-jähriger Slowake, wurde zur Anzeige gebracht und musste ein Depositum von mehreren tausend Franken hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde dem Chauffeur untersagt und das Fahrzeug musste durch eine fahrberechtigte Person abgeholt werden.

SchaffhausenSchaffhausen / 10.06.2020 - 15:48:47