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Liechtenstein: Verkehrskampagne „Sicher unterwegs auf dem Zweirad“

Erfreulicherweise wählen immer mehr Menschen das klassische Fahrrad, das E-Bike (schnell oder langsam) oder den E-Scooter als tägliches Fortbewegungsmittel. Diese positive Entwicklung hat leider auch seine Schattenseiten.

So sind immer mehr Zweiradfahrer an einem Verkehrsunfall beteiligt, oft auch mit schweren Verletzungen oder gar mit Todesfolge.

Die Landespolizei hat deshalb zusammen mit der Kommission für Unfallverhütung (KfU) die neue Kampagne „Sicher unterwegs auf dem Zweirad“ lanciert. Denn auch diese Verkehrsteilnehmenden müssen sich an die Verkehrsregeln halten, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden. Aber auch eine rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise der Zweiradfahrenden trägt wesentlich zur Unfallverhütung bei.

Die von der Landespolizei gemeinsam mit der KfU entwickelte Kampagne „Sicher unterwegs auf dem Zweirad“ besteht aus vier verschiedenen Sujets mit den Themen “Vorsicht beim rechts Überholen“, „Fahrverbot auf dem Trottoir“, „Fahrend beim Zebrastreifen kein Vortritt“ und „Im Kreisel mittig fahren“. Seitens der Landespolizei ist vorgesehen, künftig weitere wichtige Themen zu diesem Bereich aufzugreifen und die Kampagne zu erweitern.

Vorsicht beim rechts Überholen

Staut sich der motorisierte Verkehr, dürfen Zweiradfahrende (ausgenommen Motorräder) – sofern es genügend Platz hat – rechts an der Kolonne vorbeifahren. Sie dürfen mit dem Velo aber nicht slalomartig durch die Kolonne fahren. Rechts überholen birgt auch Gefahren, beispielsweise durch rechtsabbiegende Fahrzeuge (Toter Winkel).

Fahrverbot auf dem Trottoir

Zweiräder jeglichen Typs (bspw. klassisches Fahrrad sowie E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 bzw. 45 km/h, E-Scooter) dürfen auf dem Trottoir nicht fahren.

Das Trottoir ist Fussgängern und Fussgängerinnen sowie Benutzern und Benutzerinnen fahrzeugähnlicher Geräten (z.B. Inline-Skates, Skateboards, Trottinette ohne Motor) vorbehalten.

Kinder bis 12 Jahren dürfen mit dem Rad auf dem Trottoirs fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden sind. Die Fahrweise und Geschwindigkeit müssen entsprechend angepasst werden, da Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin Vortritt haben.

Fahrend beim Zebrastreifen kein Vortritt

Ohne Vortrittsrecht ist ein Befahren der Fussgängerstreifen mit einem Zweirad erlaubt. Wer jedoch absteigt und das Zweirad schiebt, hat Vortritt. So können auch missverständliche bzw. gefährliche Situationen sowie Unfälle vermieden werden.

Im Kreisel mittig fahren

Damit Zweiradfahrende in einem Kreisel gut gesehen und nicht überholt werden, sollen sie diesen in der Mitte der Fahrspur durchqueren. Diese Empfehlung kann gefährliche Situationen sowie mögliche Unfälle verhindern.

 

Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Bildquelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein

Liechtenstein / 22.05.2024 - 08:20:32