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Landwirt will beschlagnahmte Hanfwürfel zurück

Frauenfeld/TG. Weil er Hanf zu Futterzwecken angebaut hat, musste sich gestern ein Landwirt aus Neukirch-Egnach vor dem Thurgauer Obergericht verantworten

Mit dem Urteil aus der ersten Instanz waren weder er noch die Staatsanwaltschaft einverstanden.
Zunächst hatte das Bezirksamt dem Landwirt eine Busse von 1000 Franken auferlegt. Das Bezirksgericht Arbon hatte das Verfahren jedoch wegen Verjährung eingestellt und den Landwirt frei gesprochen. Die Hanfpellets zog das Gericht zur Vernichtung ein. Damit war nun der Landwirt nicht einverstanden und verlangte die Rückgabe der
2210 Kilogramm Hanfwürfel. Vor dem Obergericht bezog er selbst Stellung und sagte, er fühle sich frustriert, wie mit ihm umgegangen werde. Der Hanfanbau sei nicht verboten und von dem THC-armen Hanf seien keine gesundheitlichen Risiken zu befürchten.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt und verlangte einen Schuldspruch des Landwirts wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und eine Busse. Der gute Ruf der Schweizer Lebensmittel könnte Schaden nehmen, befürchtete der Staatsanwalt. Auch falls der Landwirt vom Obergericht freigesprochen werden sollte, forderte er die Vernichtung der Hanfwürfel. Das Urteil wird in zwei bis drei Wochen erwartet.

ThurgauThurgau / 26.08.2009 - 08:28:35