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Kulturkonzept 2010-2012: Qualität und Vielfalt fördern

TG. Wie lässt sich die Qualität eines kulturellen Projektes beurteilen? Wie viel Geld steht der Kulturförderung zur Verfügung? – Das Kulturkonzept des Kantons Thurgau für die Jahre 2010 bis 2012 gibt ausführlich Auskunft über solche Fragen.

Es wurde vom Regierungsrat als verbindliche Grundlage der kantonalen Kulturförderung verabschiedet. Im Konzept wird festgehalten, nach welchen Richtlinien, Kriterien und Schwerpunkten der Kanton kulturelle Projekte und Einrichtungen unterstützt. Ein solches Konzept wurde 2004 erstmals für drei Jahre erstellt. Es wird alle drei Jahre revidiert. Nun wird die zweite revidierte Fassung für die Jahre 2010 bis 2012 publiziert.

Das revidierte Kulturkonzept enthält unter anderem einen Kriterienkatalog für die Beurteilung kultureller bzw. künstlerischer Projekte. Die Kriterien werden angewendet bei der Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Im Konzept werden zudem Ziele und Schwerpunkte der kantonalen Kulturförderung und Kulturpflege formuliert. Es werden Richtwerte und Ausgabenlimiten für die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds sowie langfristig budgetierte Ausgaben aus der Staatsrechnung für kulturelle Trägerschaften und Aufgaben aufgeführt. Das Konzept gibt ausserdem einen Überblick über die kulturellen Ämter und Einrichtungen des Kantons.

Das revidierte Kulturkonzept für die Jahre 2010 bis 2012 beruht auf den vorhergehenden Konzepten, die seit 2004 aufgrund einer umfassenden Bestandesaufnahme der kantonalen Kulturförderung erarbeitet wurde. Das Kulturamt mit seinen Fachreferaten evaluiert alle drei Jahre die Vergabepraxis und schlägt nach Bedarf und aufgrund der Rückmeldungen von Veranstaltern und Kulturschaffenden gezielte Änderungen vor. Diese werden von der Kulturkommission geprüft und ergänzt, bevor das revidierte Konzept vom Regierungsrat noch einmal eingehend beraten und beschlossen wird.

Das Kulturkonzept 2010 bis 2012 übernimmt im Wesentlichen die Vorgaben des aktuellen Konzeptes für die Jahre 2007 bis 2009. Angepasst wurde im Einzelnen die Schwerpunktsetzung. So wird als oberstes Ziel der kantonalen Kulturförderung nicht mehr allein die Qualitätsförderung aufgeführt, sondern auch die Förderung der kulturellen Vielfalt. Dies entspricht auch der täglichen Praxis. In einzelnen Punkten wurde das Prinzip der Subsidiarität, nach welcher primär die Gemeinden für die Kulturförderung zuständig sind, etwas akzentuiert. Die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung wurden ergänzt. Nachdem einige Projekte realisiert werden konnten, die in den vorhergehenden Konzepten noch als konkrete Ziele aufgeführt worden waren, wurden diese Zielsetzungen weggelassen.

Vorrang bei der kantonalen Kulturförderung haben weiterhin kulturelle Institutionen des Kantons; professionell geführte Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche; Kooperationsprojekte, die von verschiedenen Kulturschaffenden, Trägerschaften oder Gemeinden in enger Zusammenarbeit realisiert werden (insbesondere regionale Kulturpools wie im Süd- bzw. Hinterthurgau oder im Bezirk Diessenhofen); professionelle Kunst- und Kulturvermittlungsprojekte sowie die kontinuierliche Unterstützung langjähriger Trägerschaften von mindestens regionaler Bedeutung. Generell soll eine gewisse Professionalisierung kultureller Trägerschaften dort unterstützt werden, wo sich entsprechende Möglichkeiten sinnvollerweise anbieten. Mit solchen Trägerschaften werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen für die Dauer von drei Jahren. Dann muss auch das Kulturkonzept wieder überprüft und revidiert werden.

Die Anwendung des Kulturkonzeptes in der Kulturförderung und der Kulturpflege hat sich bewährt. Es schafft Transparenz und gibt klare Richtlinien und Strategien vor für die Unterstützung kultureller Projekte und kultureller Trägerschaften. Trotzdem bleibt das Konzept offen für laufende Entwicklungen und für die Finanzierung unvorhergesehener Projekte. Um die laufende Veränderung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft im Thurgau einzubeziehen, wird das Kulturkonzept alle drei Jahre den sich ändernden Bedürfnissen und den Ansprüchen an die Kulturförderung angepasst.

Das Kulturkonzept 2010 – 2012 ist elektronisch abrufbar auf der Seite www.kulturamt.tg.ch oder es kann in gedruckter Version bezogen werden beim Kulturamt Thurgau, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld (E-mail: kulturamt@tg.ch).

ThurgauThurgau / 19.08.2009 - 09:28:24