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Kontroverse um Missionsverständnis beendet

Kreuzlingen/TG. Bei der Evangelischen Sommersynode 2009 wurde in zweiter Lesung die neue Finanzausgleichsverordnung sowie die Neuvorlage der vor einem Jahr zurückgewiesenen Missionsverordnung verabschiedet.

Die mit Spannung erwartete Verhandlung über die Motion von Verena Fankhauser zur Einführung der periodischen Wiederwahl für Pfarrerinnen und Pfarrer wurde nicht erheblich erklärt.

Argumente bewirken Meinungsumschwung
Mit Spannung erwartet wurde die Antwort des Kirchenrates auf die «Motion betr. Wiederwahl von ordinierten Personen», welche von Verena Fankhauser, Frauenfeld, eingereicht wurde. Die Motionärin und 40 Mitunterzeichnenede versprachen sich durch eine periodische Wiederwahl von ordinierten Amtspersonen weniger Schlammschlacht in der. Der Kirchenrat zeigt Verständnis für die inhaltlichen Anliegen des Vorstosses, beantragte aber die Motion nicht erheblich zu erklären. Das bisher praktizierte Bestätigungswahlverfahren habe sich bewährt. Wenn eine Aufsichtsbehörde früh genug signalisiere, dass sie am Ende der Amtsperiode einen Ordinierten der öffentlichen Wiederwahl auszusetzen gedenke, könne die Person abwägen, ob sie der öffentlichen Auseinandersetzung durch berufliche Veränderung zuvorkommen wolle.

So liessen sich in den letzten Jahren immer wieder schwierige Situationen lösen, ohne dass Behörde oder Ordinierte durch Öffentlichkeit Schaden genommen hätten. Auch bei periodischer Wiederwahl wäre immer die Stellungnahme der Behörde gefragt, Öffentlichkeit liesse sich auch damit nicht ausschalten. Ruedi Rinderknecht, Romanshorn will keinen Heimatschutz für Ordinierte. Für Hannes Steiner, Frauenfeld, ist die geltende Regelung unbefriedigend: „Bereits das Sammeln von Unterschriften für eine Bestätigungswahl schafft Fronten“. Edith Schmid, Erlen, gab zu bedenken: «Je mehr ein Pfarrer sich exponiert, umso mehr läuft er Gefahr Stimmen zu verlieren». Pfarrer Peter Keller doppelte nach: «Gottes Wort zu verkündigen ist Aufgabe eines Pfarrers, aber nicht immer mehrheitsfähig». Dies und die pragmatische Begründung des Kirchenrats überzeugte auch einige Mitunterzeichnende der Motion. Die Motion wurde mit 64 zu 17 Stimmen nicht erheblich erklärt.

Regionalzusammenarbeit förderungswürdig
Verabschiedet wurde in zweiter Lesung die neue Finanzausgleichsverordnung. Die Bemessungsgrundlage stellt nicht mehr wie bisher auf den Mindeststeuerfuss sondern auf eine mittlere Steuerkraft pro Einwohner ab. Ausgleichsberechtigte Gemeinden erhalten damit grössere Autonomie. Auf Antrag der letzten Herbstsynode erarbeitete der Kirchenrat nicht nur die Beitragsberechtigung bei Gemeindezusammenschlüssen sondern auch für andere kosteneinsparende Reorganisationsmassnahmen in der regionalen Zusammenarbeit. Der Kirchenrat erlässt Einzelheiten über die Beitragsleistungen über eine Verordnung.

Zähes Ringen um Missionsverordnung
Wegen zum Teil konträrem Verständnis in der Definition von Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit und wegen Fehlenden des Begriffs Ökumene wies die Synode vor einem Jahr die Vorlage zur Missionsverordnung an den Kirchenrat zurück.

Eine Sondertagung für Ressortverantwortliche in den Kirchgemeinden, Synodale und weitere Interessierte gab dem Kirchenrat Aufschluss, wo die verschiedenen Herzen schlagen. Die grundlegend überarbeitete Vorlage der Verordnung zu Mission und Diakonie verzichtet auf Begriffsdefinitionen und beschreibt sie mit «Bedeutungen». Ökumene im Sinn weltweit verstandener christlicher Zusammenarbeit und Mission im Inland wurden aufgrund der vergangenen Synodediskussion Beachtung geschenkt und neu in die Verordnung aufgenommen.

keine Dienststelle sondern Projekte
Der Kirchenrat beantragte statt einer festen landeskirchlichen Beauftragtenstelle für die Bereiche Mission und Entwicklungszusammenarbeit konkrete Projekte zu unterstützten. Anders die Haltung einiger Synodale: zahlreiche Voten stellten sich engagiert hinter den Antrag Fankhauser, die an der OeME-Stelle (Ökumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit) festhalten möchte, dennoch wurde der Kirchenratsvorschlag befürwortet. Die Synode legt über die Budgetgenehmigung die jährlichen Beiträge der Landeskirche an die Hilfs- und Missionswerke fest. Mit grosser Mehrheit folgte die Synode , dem Antrag von Thomas Pfister, Amriswil, auf die Privilegierung bestimmter Werke im Verordnungstext verzichten. Die explizite Aufführung von HEKS und Mission 21 im Verordnungstext wurde gestrichen. Die Missionsverordnung wurde nach langem zähem Ringen mit 3 Gegenstimmen verabschiedet. Sie tritt bereits auf 1. August in Kraft.

330 000 Franken über Vorjahresergebnis
Genehmigt wurde die Rechnung 2008 mit einem Rekordüberschuss von 597’000 Franken bei einem Ertrag von 5.37 Millionen und einem Aufwand von 4.77 Millionen. Zum guten Ergebnis haben fast 7 Prozent mehr Steuereinnahmen als im Vorjahr sowie Einsparungen geführt. Nach eingehender Diskussion obsiegte der GPK-Antrag auf Verwendung des Überschusses über den kirchenrätlichen Antrag, der 500 000 Franken in die Sonderrechnung für den Finanzausgleich einlegen wollte: 150 000 Franken werden verwendet für Einlagen in die Sonderrechnung für Ausgleichs- und Baubeiträge an Kirchgemeinden, 80 000 Franken für die Flüchtlingshilfe des HEKS, die HEKS-Regionalstelle Ostschweiz in Amriswil und für Diaspora-Arbeit des Protestantisch-kirchlichen Hilfsvereins Thurgau und 350 000 Franken werden dem Eigenkapital zugewiesen.

ThurgauThurgau / 30.06.2009 - 08:33:29