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Kleine Holzfeuerungen werden kontrolliert

Teufen. Die Gemeinden haben das Verbot Abfälle zu verbrennen mittels Kontrollen zu überwachen. Der Gemeinderat unterstützt diese Kontrollen.

Gemäss den Bestimmungen der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung sind die Gemeinden zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Luftreinhalte-Vorschriften bei kleinen Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 70 kW, die ausschliesslich der Raumwärme- und Warmwassererzeugung dienen und mit naturbelassenem Brennholz betrieben werden.

Was darf verbrannt werden?
Mit einem Flyern wurden die Einwohner der Gemeinden Bühler, Gais, Stein und Teufen in den letzten Jahren informiert, wo die Probleme bei den Holzfeuerungsanlagen liegen und was in kleinen Holzfeue­rungsanlagen verbrannt werden darf. Es ist für Mensch und Natur gefährlich, wenn Prospekte, Plastik, Karton, Verpackungsmaterialien, Sperrgut usw. verbrannt werden.

Es wird kontrolliert
Der Gemeinderat Teufen hat der Einführung der Feststoff-Feuerungs-Kontrolle zugestimmt und Kaminfe­germeister Erich Kast mit diesen Kontrollaufgaben beauftragt. Die Informationen der Haushaltungen er­folgen wiederum ­regional. Im Bestreben, die erneuerbaren Energien zu fördern, übernimmt die Gemeinde Teufen die Kosten der Erst- und wiederkehrenden Kontrollen, sofern keine Beanstandungen erfolgen. Die Entlastung der Heizungsbetreiber erfolgt in der Höhe zwischen 15 und 35 Franken. Bei Beanstandun­gen sind die Kosten in der Höhe von 35 Franken vom Heizungsbetreiber zu tragen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 28.06.2007 - 16:19:00