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Kindertagesstätte bedeutet Standortvorteil

Heiden/AR. Die Kindertagesstätte (KITA) Wirbelwind in Heiden, die von verschiedenen Gemeinden mit Betriebsbeiträgen unterstützt wird, hat ihr Finanzierungssystem auf eine neue Basis gestellt.

Die Gemeinde Heiden, aus der zwischen 70 und 80 Prozent der betreuten Kinder stammen, hat einer Erhöhung des jährlichen Beitrags von 19‘000.00 Franken auf  29‘000.00 Franken zugestimmt.

Im Rahmen der Volksdiskussion zur Baureglementsrevision gingen zwei Eingaben ein. Die Anträge der Vernehmlassungsteilnehmer auf Verzicht auf eine Ausnützungserhö-hung im Rahmen der Baureglementsrevision werden vom Gemeinderat jedoch abge-lehnt. Das revidierte Baureglement wird nun vom 3. August bis zum 2. September 2009 öffentlich aufgelegt.

Die Kindertagesstätte (KITA) Wirbelwind am Kirchplatz 3 (ehemals Pfarrhaus) in Heiden konn-te am 20. Juni ihr fünfjähriges Bestehen feiern. Die Kita, in der Kinder von meist berufstätigen Eltern bis zum Alter von sechs Jahren betreut werden, ist in dieser Zeit ein Betrieb geworden, der von grossem öffentlichen Interesse ist. Der Gemeinderat versteht die Tatsache, dass in Heiden Familien ergänzende Kinderbetreuung angeboten werden kann, als Standortvorteil der Gemeinde.

Einkommensabhängiger Tarif

Finanziert wird die KITA aufgrund von Einnahmen, die auf einem einkommensabhängigen Betreuungstarif beruhen. Der kostendeckende Tarif beträgt Fr. 80.00 pro Tag. Vereinfacht ge-sagt: Je geringer das Einkommen ist von Personen und Familien, die Kinder zur Betreuung tagsüber der KITA anvertrauen, umso geringer ist der Betrag, den sie für die Kinderbetreuung zu bezahlen haben, umso höher aber fällt dagegen der Beitrag aus, den z.B. die Gemeinde Heiden leistet, um die Differenz zum kostendeckenden Tagestarif auszugleichen. Wer mit welchem Beitrag durch die Gemeinde unterstützt wird, hängt vom ausgewiesenen steuerbaren Einkommen ab. Mit diesem System soll erreicht werden, dass bei niemandem, der auf Kinder-betreuung angewiesen ist, dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Wie wichtig die Möglichkeit der Kinderbetreuung in Heiden ist, zeigt sich auch daran, dass sie die Belegungs-zahlen der KITA trotz den schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nur unwesentlich verändert ha-ben.
 
Die Beteiligung der Gemeinden an der KITA gestaltete sich bislang sehr unterschiedlich. Wäh-rend einzelne Gemeinden einen jährlichen Pauschalbeitrag leisten (Wolfhalden, Heiden), glei-chen andere den einkommensabhängigen Betreuungstarif nur für Familien mit sehr tiefen Ein-kommen, nicht aber für den Mittelstand (Einkommen von 6’600 bis 10’500 Franken) aus.

Die meisten Kinder wohnen in Heiden
In den vergangenen fünf Aufbaujahren der KITA konnte festgestellt werden, dass zwischen 70 und 80 % der eingeschriebenen Kinder in Heiden wohnhaft waren bzw. sind. Die Nachfrage nach dieser Art von Kinderbetreuung ist insbesondere in der Standortgemeinde hoch.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den jährlichen Unterstützungsbeitrag der Gemeinde Hei-den an die KITA Wirbelwind in Anerkennung der vom KITA-Team geleisteten grossen Arbeit sowie der Bedeutung der KITA für den Standort Heiden von bisher Fr. 19‘000.00 auf Fr. 29‘000.00 zu erhöhen.

Öffentliche Auflage des revidierten Baureglements
Die aus dem Jahr 1984 stammende Bauordnung der Gemeinde Heiden wurde im Jahr 2004 zusammen mit der Überarbeitung des Zonenplans einer Teilrevision unterzogen. Entspre-chend der Terminologie des kantonalen Baugesetzes wird die Bauordnung seither als Baureg-lement bezeichnet. Diese Teilrevision wurde von der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeab-stimmung vom 14. März 2004 angenommen.
In der Teilrevision 2004 wurden jedoch nur die Zonenvorschriften an das kantonale Baugesetz und die Bauverordnung angepasst sowie die kantonal vereinheitlichten Begriffsdefinitionen vorzeitig in Kraft gesetzt. Die übrigen Bestimmungen der Bau-ordnung 1984 blieben bestehen. Dies hatte zur Folge, dass heute die in Heiden massgeblichen Baubestimmungen aus mehreren Erlassen zusammengesucht wer-den müssen bzw. dass ein Teil der in der Bauordnung 1984 aufgeführten Regelbau-vorschriften längst durch neuere Bestimmungen abgelöst sind.

Der nun vorliegende Revisionsentwurf des Baureglements wurde vom 17. April bis zum 22. Mai 2009 der Volksdiskussion unterstellt.
Im Rahmen der Volksdiskussion gingen zwei Eingaben ein. Die Anträge der Vernehmlas-sungsteilnehmer auf Verzicht auf eine Ausnützungserhöhung im Rahmen der Baureglements-revision werden vom Gemeinderat jedoch abgelehnt. Die Entwicklung der Gemeinde ist darauf angewiesen, dass mit dem vorhandenen Bauland haushälterisch umgegangen wird. Der Ge-meinderat hat beschlossen, das revidierte Baureglement in der Fassung, wie es der Volksdis-kussion unterbreitet wurde, öffentlich aufzulegen. Die Auflagefrist läuft vom 3. August bis zum 2. September 2009. Die entsprechenden Anzeigen werden am Freitag, 31. Juli 2009 in den amtlichen Publikationsorganen erscheinen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 23.07.2009 - 08:57:23