• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kinderschänder-Fall: Gericht holt Gutachten ein

Trogen. Im Fall des Kinderschänders, der letzte Woche vor dem Kantonsgericht stand, steht das Urteil noch aus. Das Gericht hat beschlossen, ein Gutachten einzuholen.

Letzte Woche hatte sich ein Familienvater vor dem Kantonsgericht in Trogen zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine beiden Töchter zwischen Sommer 2002 und 2005 sexuell missbraucht zu haben. Das jüngere Mädchen war im Sommer 2002 gerade einmal eineinhalb Jahre, die ältere Tochter drei Jahre alt.

Vorfälle während Scheidungsverfahren bekannt
Die Vorfälle kamen während des Scheidungsverfahrens der Eltern ans Licht. Eine Sozialberaterin hatte die Behörden auf das merkwürdige Verhalten der beiden Mädchen aufmerksam gemacht.

Die Mädchen hatten der Mutter gegenüber Andeutungen hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs durch den Vater gemacht. Dieser stritt die Vorwürfe in einer ersten Befragung ab. Später gestand er, seine Töchter während rund drei Jahren sexuell missbraucht zu haben. Dabei kam es auch zu oralen Handlungen.

Zudem wurde dem Vater vorgeworfen, seine Fürsorge- und Erziehungspflichten verletzt und seine beiden Mädchen mehrmals verprügelt zu haben.

Pornos und Drogen
Nebst der Anklage wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern und mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht hatte sich der heute knapp 29-jährige Familienvater auch wegen Pornografie und Cannabiskonsum vor Gericht zu verantworten.

Gutachten wird eingeholt
Die Anklage forderte für den Familienvater eine bedingte Gefängnisstrafe und eine angemessene Busse. Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt. Es hat entschieden, zuerst ein Gutachten einzuholen, um allfällige Massnahmen zu prüfen. Die Einholung eines Gutachtens dauert im Normalfall einige Monate.

Stellt sich in der Begutachtung heraus, dass der Familienvater rückfallgefährdet ist, könnte es sein, dass die auszusprechende Strafe zu Gunsten einer therapeutischen Massnahme welcher Art auch immer aufgehoben wird. Ziel der Justiz ist es auch in diesem Fall, Rückfälle zu verhindern und den Täter zu resozialisieren.


Weitere Artikel zu diesem Thema:
– Ausserrhoden: «Kinderschänder vor Gericht», (19.04.2007)

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 26.04.2007 - 12:46:00