• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Keine Zweiklassengesellschaft ab dem Kindergarten

Frauenfeld/TG. Mit der geplanten Einführung des Lehrplans 21, einem gemeinsamen Lehrplan für 21 Kantone, sieht der Regierungsrat die Gefahr einer Selektion schon ab dem Schuleintritt.

Vor allem mit diesem Punkt des neuen Lehrplans 21 ist der Regierungsrat nicht einverstanden, wie er in
seiner Vernehmlassungsantwort zum Grundlagenbericht zuhanden der vier Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenzen schreibt. Den Grundsatz des Lehrplans 21 befürwortet er hingegen.

Erstmals soll ein gemeinsamer Lehrplan für alle 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone entstehen. Der neue Lehrplan vereinheitlicht die Ziele und Inhalte für den Unterricht an der Volksschule. Der neue
Lehrplan 21 orientiert sich an Kompetenzen und beschreibt, was alle Schülerinnen und Schüler wissen und können müssen, und zwar so konkret, dass sich das Erreichen dieser Ziele auch beurteilen lässt. Der
Lehrplan wird neu nach den Fachbereichen Sprachen (Deutsch und Fremdsprachen); Mathematik, Natur und Technik; Wirtschaft, Arbeit, Haushalt; Räume, Zeiten, Gesellschaft; Ethik, Religion, Gemeinschaft
sowie Bildnerisches Gestalten, Textiles und technisches Gestalten, Musik
und Bewegung und Sport gegliedert.

Die inhaltlichen Definitionen zu einzelnen Fächern erfolgen mit der Erarbeitung der jeweiligen Kompetenzraster in der kommenden Phase der Lehrplanerarbeitung. Das wesentlich Neue im Vergleich zu den bestehenden Lehrplänen sei die Kompetenzorientierung, schreibt der Regierungsrat in seiner
Stellungnahme. Damit werde der Blick verstärkt auf die Anwendbarkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet. Mit dieser Ausrichtung ist der Regierungsrat einverstanden und er betont, dass hier
der Schwerpunkt des Lehrplans 21 liegen müsse. Gar nicht einverstanden ist er hingegen mit der Absicht, dass in jedem Fachbereich für die verschiedenen Altersstufen grundlegende und erweiterte
Kompetenzerwartungen festgelegt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Kinder bereits im Kindergarten und in der Primarschule in die Kategorien g (grundlegende Kompetenzen) und e (erweiterte Kompetenzen) eingeteilt würden. Damit würde seiner Meinung nach einer «Zweiklassengesellschaft» Vorschub geleistet, die im Hinblick auf die Sekundarschule am Ende der Primarschule ohnehin schon früh erfolgt.

Zwei Niveaus würden überdies die Entwicklung einer integrativeren Schule behindern. Es gäbe dann Kinder, die «nur» die grundlegenden Erwartungen erfüllten und solche, die den «erweiterten Ansprüchen» genügten, statt Kinder, die über unterschiedliche Kompetenzen verfügten. Benötigt werden * so der Regierungsrat weiter * überschaubare Kompetenzraster für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. In
diesen Rastern lasse sich festlegen, welche Kompetenzen beispielsweise am Ende der zweiten und sechsten Primarklasse sowie der dritten Sekundarklasse vorhanden sein müssen. Mit Hilfe dieser Raster lasse sich jederzeit sagen, wo ein Kind aktuell stehe. Wer die erwarteten Kompetenzen nicht erreiche oder übertreffe, erhalte eine besondere Förderung.

Im Weiteren fordert der Regierungsrat, dass der Schwerpunkt des Lehrplans 21 auf den Kompetenzbereichen liegen müsse, der Rest sei kurz zu halten. Nur ein einfacher, kurzer und praxistauglicher Lehrplan werde im Alltag tatsächlich benutzt und diene den Lehrpersonen als grundlegendes Arbeitsinstrument. Und bezüglich einer gemeinsamen Rahmenstundentafel schreibt der Regierungsrat, dass diese nicht verbindlich sein dürfe, sondern dass sie nur Richtwerte enthalten soll, die den Kantonen noch Spielraum zugestehe.

Einverstanden ist der Regierungsrat, dass der Lehrplan nebst den Fachbereichen auch sogenannte überfachliche Kompetenzen und Themen enthält. Als überfachliche Kompetenzen gelten personale, soziale und methodische Kompetenzen wie beispielsweise Selbständigkeit, Konfliktfähigkeit und Sprachfähigkeit. Unter überfachlichen Themen versteht man gesellschaftlich relevante, zukunftsweisende Themen wie beispielsweise nachhaltige Entwicklung, politische Bildung oder Informations- und Kommunikationstechnologien.

ThurgauThurgau / 18.06.2009 - 08:26:06