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«Kein täglicher Abendverkauf in St.Gallen»

St.Gallen. Der Gewerkschaftsbund spricht sich in einer Stellungsnahme klar gegen ein neues Gesetzt, welches die täglichen Öffnungszeiten der Geschäfte auf 21 Uhr verlängern soll aus.

In der Februarsession des St.Galler Kantonsrates wird über eine Motion abgestimmt, die einen täglichen Abendverkauf im ganzen Kanton St.Gallen bis 21 Uhr verlangt. Der Kantonale Gewerkschaftsbund protestiert gegen die Zwängerei-Politik der bürgerlichen Ratsmitglieder auf Kosten des Verkaufspersonals. Er erinnert daran, dass ähnliche Begehren schon zweimal in Volksabstimmungen gescheitert sind. Die Gewerkschaften werden auch diesmal wieder auf die Barrikaden gehen, falls dies notwendig sein sollte.

Die Kantonsräte Armin Eugster (CVP, Wil), Hans M. Richle (SVP, St.Gallen) und Hansruedi Spiess (FDP, Rapperswil) hatten im November mit einer Motion verlangt, das Ladenschlussgesetz so zu ändern, dass ein täglicher Abendverkauf bis 21 Uhr möglich wird und dass an Samstagen sowie vor Feiertagen die Geschäfte bis 18 Uhr offen sein können.

Damit bringen die drei bürgerlichen Kantonsräte und weitere 23 ihrer Ratskolleginnen und Kollegen, die die Motion mitunterschrieben haben, in einer Zwängerei-Politik ihr altes Anliegen wieder in die Diskussion. Sie scheinen vergessen zu haben, dass längere Ladenöffnungszeiten schon zweimal am Widerstand der Linken, der Gewerkschaften und in Abstimmungen scheiterten: 1996 und 2003 wurde das gleiche Ansinnen in kantonalen Abstimmungen klar abgelehnt.

Der Regierungsrat beantragt denn auch dem Kantonsrat, auf diesen dritten Versuch gar nicht erst einzutreten. Die heutige Regelung sei ein ausgewogener politischer Kompromiss. Ausserdem kann schon heute die Regierung auf Antrag der Gemeinden den ordentlichen Ladenschluss bis 20 Uhr hinausschieben. Dies ist eben in Rapperswil-Jona geschehen. Dort werden ab Ende März die grossen Geschäfte jeden Abend bis 20 Uhr offen haben, Samstags bis 18 Uhr. Dazu gibt es die Sonderregelung für Tankstellenshops.

Der Gewerkschaftsbund hatte nach dem zweiten Volks-Nein zum heutigen Kompromiss Hand geboten, dies nachdem die Regierung für die Angestellten der Tankstellenshops einen Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklärt hatte.

Der Kantonale Gewerkschaftsbund und die ihm angeschlossenen Einzelgewerkschaften machen klar, dass sie nicht bereit sind, von diesem Kompromiss abzurücken. Sollte wider Erwarten und gegen den Antrag der Regierung die Motion erheblich erklärt werden, ist die erneute Opposition der Gewerkschaften sicher und es ist mit einer Volksabstimmung über den täglichen Abendverkauf zu rechnen. Wie diese Abstimmung ausgehen wird, ist nach allen bisherigen Erfahrungen unschwer vorher zu sagen.

St.GallenSt.Gallen / 09.02.2009 - 15:22:11