• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kapo Zürich: Werden Sie kein Finanz- oder Warenagent

Internetbetrüger werben sogenannte Finanz- oder Paketagenten an. So wird im grossen Stil Warenkreditbetrug begangen, um Geld zu waschen.

Wie geht die Täterschaft vor?

Mit attraktiven Stellenangeboten rekrutieren Kriminelle hauptsächlich im Internet Personen als Finanz- oder Paketagenten (auch „Money Mules“ genannt). Sie sollen deliktisch erwirtschaftetes Geld ins Ausland transferieren oder Warensendungen (meist teure elektronische Geräte) entgegennehmen, umpacken und weiterversenden. Das Angebot ist verlockend: Für die Tätigkeiten benötigt man keine Vorkenntnisse, flexible Arbeitszeiten werden garantiert, und für die Dienstleistungen werden entsprechende Vergütungen in Aussicht gestellt.

Was ist die Aufgabe des „Finanz- oder Paketagenten“?

Die Tätigkeit als Finanzagent beinhaltet, über eigene Bankkonten Gelder zu empfangen, diese abzuheben, allenfalls in Kryptowährungen umzutauschen sowie per Post oder Geldtransfer-Service ins Ausland weiterzuleiten.

Die Tätigkeit als Paketagent besteht darin, Warensendungen oder Pakete von Versandunternehmen entgegenzunehmen, die Ware umzupacken, allenfalls zu dokumentieren sowie an benannte Adressen – zumeist im Ausland – oft per Kurierdienst weiterzuleiten.

Was sind die Folgen?

Obwohl Finanz- und Paketagenten nicht direkt in die kriminellen Handlungen involviert sind, machen sie sich der Geldwäscherei strafbar, weil sie Kriminelle darin unterstützen, ihr Geld zu verschieben und somit dessen illegale Herkunft zu verbergen.

Die Finanzagentin oder der Paketagent soll die Spur zu den Haupttätern verschleiern. Auf diese Weise wird er leichtfertig zum Geldwäscher, macht sich strafbar und wird als Besteller und Empfängerin der Waren allenfalls auch mit zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Firmen konfrontiert.

Wie können Sie sich schützen?

  • Lassen Sie sich nicht von der Aufmachung täuschen. Der beste Schutz ist ein gesundes Mass an Misstrauen und Vorsicht.
  • Stellen Sie keiner fremden Firma oder Person per Internet persönlichen Daten wie Telefonnummer, Adresse oder Kontonummern für die Geschäftsabwicklungen zur Verfügung.
  • Senden Sie keiner fremden Firma oder Person eine Kopie Ihres Ausweises.
  • Sollten Sie ein solches oder ähnliches Angebot angenommen haben, informieren Sie die Polizei und leiten Sie kein Geld oder keine Pakete mehr weiter.

Weitere Informationen hier.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

Betrug / 13.02.2024 - 08:15:55