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Kapo St.Gallen: Präventionskampagne gegen Raser

Wer im Strassenverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, riskante Überholmanöver einleitet oder an illegalen Rennen teilnimmt, gilt als Raser, dem Konsequenzen drohen.

Die Kantonspolizei hat eine entsprechende Kampagne von der Stadtpolizei Zürich übernommen , weist in Pressemitteilungen und Videos auf die Gefahren hin und stellt klar, dass es sich bei Rasen um ein Verbrechen handelt.



Strafuntersuchungen bei Rasern eingeleitet

Bei Verkehrskontrollen erwischt die Polizei immer wieder Autolenker, die besonders schnell unterwegs sind. Unter anderem berichtete die Kapo St. Gallen im März 2023 von einem 21-jährigen Raser, der innerorts mit dem Auto seines Vaters unterwegs war und statt der erlaubten 50 km/h mit 110 km/h mehr als das doppelte fuhr. Dem Lenker wurde direkt der Führerschein abgenommen, das Auto wurde sichergestellt. Der Polizeimitteilung zufolge wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Wer wird als Raser eingestuft?

Als Raser stuft die Polizei Verkehrsteilnehmer ein, die die Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten oder mit waghalsigen Manövern andere Verkehrsteilnehmer gefährden. So gilt das Driften, bei dem Lenker das Fahrzeug absichtlich über den Asphalt schlittern lassen, gilt als sehr gefährlich. Der Wagen ist in diesem Moment nicht mehr zu kontrollieren und andere Verkehrsteilnehmer, die sich in der Nähe aufhalten, sind durch diese Aktion in akuter Gefahr. So kann das Fahrzeug beispielsweise in den Gegenverkehr, auf einen Radfahrweg oder das Trottoir schleudern. Das Driften gilt als Raserdelikt – unabhängig davon, ob tatsächlich jemand zu Schaden kommt.

Im Strassenverkehrsgesetz ist genau geregelt, ab wann es sich um ein sogenanntes Raserdelikt handelt. Dabei kommt es auf die gültige Höchstgeschwindigkeit an:

Als Raser gilt

  • wer mindestens 40 km/h zu schnell in einer 30-er Zone fährt
  • wer mindestens 50 km/h zu schnell in einer 50-er Zone fährt
  • wer mindestens 60 km/h zu schnell bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fährt
  • wer mindestens 80 km/h zu schnell in einem 100-er Bereich oder 120-er Bereich fährt

Bei einem illegalen Strassenrennen nehmen die Teilnehmenden in Kauf, dass Dritte Personen zu Schaden kommen können. Indem sich die Fahrer mit anderen messen, übertreten sie in der Regel unweigerlich die zugelassene Geschwindigkeit. Dazu kommt, dass auch der Sicherheitsabstand häufig ignoriert wird.  Auch die sogenannten „Burnouts, bei denen die Lenkenden die Räder im Stand absichtlich durchdrehen lassen, gehört zum rücksichtslosen Fahrverhalten und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer erheblich.



Hohe Strafen für Raser vorgesehen

Die Kapo St. Gallen weist auf die drohenden Strafen bei Raserdelikten hin: So werden Raser mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu vier Jahren bestraft, es erfolgt ein Eintrag ins Strafregister. Zudem dürfen die Täter nicht so schnell wieder ans Steuer, denn es droht ein Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Hatte die Täterschaft den Führerausweis auf Probe, wird die Fahrerlaubnis annulliert. Zudem ist eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs denkbar. Hohe Kosten für eine Busse, die Verfahrenskosten und eine eventuelle Sicherstellung des Fahrzeugs kommen ebenfalls auf den Raser zu.

Wer nach einer Strafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis wieder ein Fahrzeug lenken möchte, bekommt den Führerschein nur nach einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten zurück. Das ist frühestens nach Ablauf der zwei Jahre möglich.

Kommt es aufgrund des unüberlegten Handelns zu einem Unfall, sind Regressforderungen der anderen Unfallbeteiligten denkbar. Zudem werden Delikte wie eine Körperverletzung oder eine eventualvorsätzliche Tötung verfolgt.



Die harten Strafen in der Schweiz für Rasen sollen vor allem andere potenzielle Täter davon abhalten, sich rücksichtslos im Strassenverkehr zu verhalten. Es wird verdeutlicht, dass es sich um eine Straftat und nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. So sollen die schwerwiegenden Konsequenzen idealerweise dazu führen, dass sich Lenker für eine sichere Fahrweise entscheiden.

Kontrollen sind wichtig – drohende Strafen allein nicht ausreichend

Dennoch reichen die drohenden Strafen nicht aus, um das Verhalten der Raser zu ändern. In einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ heißt es, Sicherheits- und Unfallforscher Markus Hackenfort der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Zürich gehe davon aus, dass zusätzlich eine hohe Kontrolldichte erforderlich sei. Nur wenn die Polizei die Einhaltung der Vorgaben regelmässig kontrolliere, sei eine Unfallverhütung möglich. Am besten sei es, Führerschein und Fahrzeug direkt am Ort zu entziehen, damit die Täter die direkten Konsequenzen zu spüren bekämen. Hackenforts Ansicht nach tragen auch schnelle Fahrzeuge zu einem rücksichtslosen Fahrverhalten bei. So gäbe es vor allem bei jüngeren Lenkern den Reiz, mit schnellen Fahrzeugen in einem Rennen gegeneinander anzutreten.

Neben den hohen Strafen setzt die Polizei, wie die Kapo St. Gallen auf Aufklärung und versucht das Bewusstsein für die Gefahren, die von einem Raser ausgehen zu schärfen.

 

Titelbild: lassedesignen – shutterstock.com

Polizeinews / 18.08.2023 - 11:11:38