Kapo Obwalden: Parkkarte für gehbehinderte Personen
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Gehbehinderung muss vorliegen (im Bewegungsapparat der Beine oder im Atem- und Kreislaufsystem)
- Gehbehinderung liegt dauernd oder vorübergehend während mind. sechs Monaten vor
- Fortbewegung ist zu Fuss nur bis ca. 200 m, bzw. nur mit besonderen Hilfsmitteln oder einer Begleitperson möglich
Diese Parkkarten können beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW mittels ärztlicher Bescheinigung beantragt werden. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden