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Kantonspolizei OW: Angelst du gerne? Oder isst du gerne Fisch?

Aufgepasst! Im Kanton Obwalden benötigst du beim Fangen von Fischen ein Patent oder eine Bewilligung des Kanton Obwalden.

Beim Sarner- und Alpnachersee gibt es eine Ausnahme.

Dort dürft ihr vom 1. April bis 15. Oktober vom Ufer aus ohne Patent fischen. Hierbei muss die Angelrute von Hand geführt werden und es darf nur mit einem einfachen Angelhacken ohne Wiederhacken mit natürlichen Ködern, z.B. einem Wurm, geangelt werden. Lebende oder tote Fische sowie künstliche Köder sind verboten!

Beachtet! Bitte die Naturschutzzonen Städerried im Alpnachersee, Hanenried im Sarnenseee und die speziellen Vorschriften, welche für den Wichelsee gelten.

Die Mitarbeitenden der Seepolizei wurde in diesem Jahr speziell auf die Fischerei und deren gesetzlichen Bestimmungen geschult.

Detaillierte Informationen zum Fischen in Obwalden findet ihr hier.

 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden

Ereignisse / 23.05.2024 - 15:26:26